Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutzsuchende, die in der Kirche Asyl gefunden haben, als flüchtig einstufen und die Abschiebefrist von 6 auf 18 Monate verlängern. Betroffen davon wären die sogenannten Dublin-III-Fälle, also Flüchtlinge, die in ihr Ersteinreiseland zurückkehren sollen. Bisher mussten deutsche Behörden Flüchtlinge innerhalb von 6 Monaten abschieben. Mit der Neuregelung hätten sie nun anderthalb Jahre Zeit dafür.
Bei einem Kirchenasyl nimmt eine Gemeinde Flüchtlinge vorübergehend auf, wenn sie die Schutzsuchenden an Leib und Leben bedroht sieht. Kirchenvertreter befürchten nun, dass mit einer Fristverlängerung die Schutzfunktion des Kirchenasyls in Frage gestellt wird. Flüchtlinge anderthalb Jahre lang zu beherbergen, würde die Kapazitäten vieler Gemeinden sprengen, erklärte Pfarrer Bernhard Fricke, Seelsorger im Abschiebegewahrsam und Vorsitzender von „Asyl in der Kirche“ in Berlin, gegenüber „Frontal 21“.
Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits einen Gesetzesentwurf zur Neubestimmung von Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung verabschiedet. Demnach können Dublin-III-Fälle wieder leichter inhaftiert werden, bevor sie in ihr Ersteinreiseland abgeschoben werden sollen, etwa wenn sie Schleuser bezahlt oder ihre Identität verschleiert haben. (pro)