Mit den Stimmen der Unionsparteien, der SPD und der Grünen hat der Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag eine Gesetzesänderung beschlossen. Neu ist, dass die „Pille danach“ auch ohne ärztliche Verordnung erhältlich sein wird. Bislang war das Medikament in Deutschland nur mit einem Rezept vom Arzt erhältlich. Das wird sich mit der Neuregelung ändern, wenn auch der Bundesrat dem Gesetz am 6. März zustimmt. Dann könnte das Medikament bereits ab Mitte März in Apotheken gekauft werden, ohne dass die Frau oder das Mädchen vorher beim Arzt waren. In dem Fall muss das Medikament dann allerdings aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Für die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist weiterhin die Vorlage eines Rezeptes, das der Arzt ausstellt, erforderlich. Mit der „Pille danach“ kann noch Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindert werden. Die Abgeordneten bestimmten, dass für die „Pille danach“, die als Mittel zur Notfallverhütung gilt, keine Werbung gemacht werden darf.
Die Überarbeitung des Gesetzes war notwendig, weil die EU-Kommission ein Ende der Rezeptpflicht für Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat bereits im Januar beschlossen hatte. Daraufhin hatte die Bundesregierung entschieden, auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel künftig rezeptfrei abzugeben. In Deutschland hatten sich CDU und CSU in der Diskussion lange gegen die Freigabe der „Pille danach“ gesträubt, während Grüne, Linke und die SPD für ein Ende der Rezeptpflicht eingetreten waren. Letztlich wurde die Debatte durch die Entscheidung der EU-Kommission beendet, die die Freigabe der ulipristalacetathaltigen Medikamente verfügte.
Bei der „Pille danach“ geht es aus ethischer Sicht um die strittige Frage, welche Wirkung das Medikament letztlich hat. Vertreter der Kirchen und der „Lebensrechtsbewegung“ verweisen auf die aus ihrer Sicht abtreibende und nidationshemmende (die Einnistung der befruchteten Eizelle hemmende) Wirkung und schreiben dem Präparat somit eine „frühabtreibende Wirkung“ zu. Kritiker bewerten dies als unbewiesene Behauptung und argumentieren mit der ovulationshemmenden (Hemmung des Eisprungs) Wirkung der „Pille danach“, wenn das Präparat frühzeitig nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird.
Stephan Holthaus, der Leiter des Instituts für Ethik & Werte an der Freien Theologischen Hochschule (FTH) in Giessen, sagte auf Anfrage von pro: „Die ‚Pille danach‘ ist ethisch abzulehnen, wenn sie eine abtreibende Wirkung hat. Sie ist immer problematisch, wenn sie Geschlechtsverkehr ausserhalb der Ehe legitimiert und nur verhindern soll, ‚dass etwas passiert’.“ Holthaus plädiert für einen anderen Diskussionsansatz: „Ein Kind ist kein Unfall, sondern ein wunderbares Geschöpf Gottes. Diese Einsicht zu stärken sollte Hauptsache aller Aufklärung und Gesetzgebung sein.“ (pro)