Die Bundesregierung will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ersatzlos streichen. In erster Lesung wurde am Freitag über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag debattiert. Weitere Anträge zum Paragrafen 219a wurden von der Opposition eingebracht.
Schon im Bundestagswahlkampf vergangenen Jahres forderten die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen. Im Koalitionsvertrag wurde dies schließlich festgeschrieben. Vor wenigen Wochen stimmte das Kabinett dem Entwurf zu. Nun folgen die Beratungen im Bundestag.
Ampel: Paragraf 219a verhindert notwendiges Informieren
Der Gesetzentwurf umfasst neben der Änderung des Strafgesetzbuchs auch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kommerzielle Werbung weiterhin nicht stattfindet. Künftig sollen Ärzte, die Abtreibungen durchführen, öffentlich, etwa auf ihren Internetseiten, über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Dabei sollen die medizinischen Methoden einer Abtreibung erklärt werden dürfen. Bislang müssen Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.
Paragraf 219a
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die bisherige Regelung als „absurd“ bezeichnet. Der Paragraf 219a sei eine „Ungerechtigkeit“ und ein „Anachronismus“. Er vehindere, dass Frauen sich umfänglich informieren können. Buschmann betonte, dass Politik die „Lebenswirklichkeit“ berücksichtigen müsse. Es könne nicht sein, dass Verschwörungstheorien im Netz geteilt werden, aber Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht. Ärzte, die als „Hüter der Wissenschaft“ Informationen weitergeben, dürften nicht kriminalisiert werden. Vorgesehen im Gesetzentwurf ist außerdem, dass Ärzte, die bereits verurteilt wurden, rehabilitiert werden.
Buschmann verteidigte das Ampel-Vorhaben und sicherte zu, dass der „Lebensschutz bleibt“. Der Paragraf 218, der die Abtreibung regelt, werde nicht geändert. Die Ampel-Koalition betonte, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept. Weiterhin sollen Frauen, die den Wunsch haben abzutreiben, ein verpflichtendes Beratungsgespräch besuchen.
Emotionale Debatte im Bundestag
Die Debatte im Bundestag wurde emotional geführt. Carmen Wegge (SPD) zeigte sich erfreut über den Gesetzesentwurf. Es sei „ein schöner Moment“ und „ein guter Tag“. Frauen könnten durch den Wegfall des Werbeverbots die „Hoheit über ihren Körper zurückgewinnen“. Wegge sprach von einem „Paragrafen des NZ-Unrechtsregimes“, denn dieser sei 1933 eingesetzt worden.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär kritisierte Wegge. Es gebe eine „Debatte ohne die Rolle des Kindes“. Es gehe der Koalition nicht um das Werbeverbot, sondern es „geht eigentlich um Paragraf 218“. Dies ließe sich mit der Union nicht machen. Eine „wichtige Signalwirkung“ nannte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grüne) das Regierungsvorhaben.
Die Oppositionspartei Die Linke unterstützt die Aufhebung des Werbeverbotes bei Abtreibungen. Allerdings geht der Antrag der Linkspartei über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hinaus. Die Fraktion fordert „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218.“ Beratungsangebote sollen stattdessen ausgebaut werden. In Deutschland solle es außerdem flächendeckend die Möglichkeit geben, Schwangerschaftsabbrüche vor Ort zu ermöglichen. Gesetzliche Krankenkassen sollten zudem für Abtreibungen finanziell aufkommen.
Frauen würden nie leichtfertig über eine Abtreibung entscheiden, sagte Heidi Reickinnek (Die Linke). Die jetzige Situation sei ein „Elend“. Es sei zu begrüßen, dass das Werbeverbot wegfällt, jedoch könne dies nur der erste Schritt sein. Reickinnek forderte die Regierung auf, weitere Schritte zu gehen.
Unionsfraktion mit eigenem Antrag
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen „auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können“, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel.
Abgeordnete Nina Warken (CDU) nannte Abtreibungen „keinen normalen Eingriff“. Dieser dürfe auch nicht dementsprechend behandelt werden. Der Paragraf solle „besser“ gemacht, aber nicht gestrichen werden. Eine Streichung sei mit der „Würde des Ungeborenen“ unvereinbar.
Die AfD-Fraktion lehnte ebenfalls den Gesetzesentwurf der Koalition ab. Thomas Seitz (AfD) erklärte, dass sich Frauen auch jetzt schon genügend über eine Abtreibung informieren könnten. Die AfD trete dafür ein, dass Frauen mehr Unterstützung erfahren und mehr Beratungsstellen eingerichtet werden.
Über die Anträge beraten die nächsten Wochen die zuständigen Ausschüsse. In wenigen Monaten wird damit gerechnet, dass es zur 2. und 3. Lesung des Gesetzes kommt. Dann wird auch endgültig abgestimmt.
2 Antworten
Es ist eine Lüge, dass es keine Informationen zu Schwangerschaftsabbrüche gebe. Ich habe zuletzt selbst etwas zur Schwangerschaft recherchiert. Und obwohl ich sozusagen pro Schwangerschaft recherchiert habe, bekam ich sehr schnell auch Verlinkungen und Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, u.a. über die Seite „Frauenärzte im Netz“ oder „Apothekenumschau“. Davon abgesehen stehen auf der Verpflichtung von Schwangerschaftstests durchaus auch die Telefonnummer einer Hilfstelle.
Wegen besseren Informationen muss 219 a nicht abgeschafft werden.
Zumal das Werbeverbot formal trotzdem bestehen bleibt, weil Schwangerschaftsabbrüche als Straftat gelten und für solche darf nicht geworben werden – das steht in irgendeinem anderem Paragraphen. Für Schwangerschaftsabbrüche wurde ein Kompromiss gefunden, mit dem wohl keine Seite zufrieden ist, aber alle damit leben sollten.
Die Debatte um die Streichung von 219 a zeigt eigentlich, dass andere Dinge dahinterstecken. Und wenn ich nur höre, wie abfällig einige über das junge Leben reden, möchte ich das tun, woran wohl viele Schwangere zu Beginn der Schwangerschaft leiden.
„Frauen würden nie leichtfertig über eine Abtreibung entscheiden, sagte Heidi Reickinnek (Die Linke).“
???
Natürlich wird von bestimmten Frauen (und natürlich auch von bestimmten Männern) leichtfertig, ja menschenverachtend über Abtreibung geredet:
„Wenn die Ärztin Kristina Hänel von „Schwangerschaftsgewebe“ schreibt, nicht vom ungeborenen Leben, klingt das verharmlosend.“
Es klingt – und es ist! – leichtfertiger Euphemismus um eine böse Tat zu verharmlosen. Schlimmer noch, es entmenschlicht den ungeborenen Menschen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-schwangerschaftsabbrueche-die-alten-graeben-15944616.html#void