Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat haben am Donnerstag ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verloren, in dem es um einen von ihnen ausgerichteten islamischen Religionsunterricht (IRU) ging. Die beiden Islam-Dachorganisationen hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt und eine Einführung von islamischem Religionsunterricht als unbefristetes Schulfach gefordert. Diesen wollten sie wesentlich gestalten.
Die Islamverbände hätten jedoch „keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Und weiter: „Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes“.
Kein Unterricht im Sinne des Grundgesetzes
Die beiden klagenden Verbände strebten nach einer Einführung eines solchen Unterrichts als Ersatz für den provisorischen Islamunterricht. Diesen führte das Land Nordrhein-Westfalen 2012 als Modellversuch ein. Im Sommer 2019 soll der Modellversuch enden. Die Lehrpläne für den derzeitigen Unterricht erarbeitet das Schulministerium. Ein Beirat muss zustimmen.
In der Mitteilung des OVG ist zudem notiert: „Von einem Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes unterscheidet sich dieser Unterricht dadurch, dass nicht eine Religionsgemeinschaft seine Lehrinhalte bestimmt, sondern ein Beirat, der zur Hälfte aus Vertretern besteht, die das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen bestimmt.“
Gericht lässt keine Revision zu
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zum Erscheinen des Jahrbuchs Religionsfreiheit 2017 hatte der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck am Mittwoch gesagt: „Am Donnerstag wird Geschichte geschrieben.“ Wäre das Gerichtsurteil positiv ausgefallen, wäre das einer Anerkennung als Körperschaft für die Islamverbände nahegerückt. Über Twitter begrüßte er das Urteil: „Gut, dass das Land versichert hat, es werde an dem bisherigen IRU festhalten. Damit werden muslimische Schüler*innen auf einer Augenhöhe mit christlichen & jüdischen behandelt.“
Von: Martina Blatt