Abhöranlage: Puppe „Cayla“ verboten

Die Spielzeugpuppe „Cayla“ ist ein Spionagegerät und daher verboten. Eltern sollen das Spielzeug nun unschädlich machen.
Von Norbert Schäfer
Spielzeugpuppen (Symbolbild), bei denen versteckt Kameras oder Mikrophone eingebaut sind und die über einen drahtlosen Internetanschluss verfügen, können als Spionagegeräte eingestuft werden

Die Bundesnetzagentur hat die Puppe „Cayla“ verboten und Eltern dazu aufgefordert, das Kinderspielzeug „unschädlich“ zu machen. Kinder können mit der Puppe sprechen und ihr Fragen stellen. Weil die Puppe zur Beantwortung über ein verstecktes Mikrophon und auch eine Funkverbindung verfügt, mittels der eine Verbindung zum Internet hergestellt werden kann, gilt sie nach dem Gesetz als getarnte Abhöranlage. Einfuhr, Herstellung und Vertrieb in Deutschland sind daher illegal, auch der Besitz der Puppe ist nun verboten.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundessnetzagentur, zum Verbot der Spielzeugpuppe für Kinder. Nach Angaben einer Pressemitteilung vom Freitag gehe es der Behörde mit dem Verbot „zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft“. Bereits im Dezember 2016 hatte der Europäische Verbraucherverband BEUC vor internetfähigem Spielzeug gewarnt und als ein „ernsthaftes Risiko“ für die Rechte von Kindern auf Privatsphäre und Sicherheit bezeichnet.

Gespräche könnten abgehört werden

Spielzeuge, die funkfähig sind und mit denen heimlich Bild- oder Tonaufnahmen gemacht werden können, gelten in Deutschland als versteckte Spionagegeräte. Ohne Kenntnis der Eltern könnten nach Angaben der Netzagentur die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. So sei denkbar, dass über das Spielzeug Kinder oder die Eltern mit Werbung angesprochen werden könnten. Zudem könne das Spielzeug, wenn die Funkverbindung vom Hersteller nicht ausreichend geschützt werde, unbemerkt zum Abhören von Gesprächen genutzt werden.

Erste Spielzeuge dieser Art sind nach Angaben der Bundesnetzagentur bereits im Zusammenwirken mit Händlern vom deutschen Markt genommen worden. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand zu stellen und wenn nötig, dagegen vorzugehen. Im Fall der Puppe „Cayla“ plant die Behörde kein Vorgehen gegen Eltern, sondern geht davon aus, „dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen“. Die Behörde hat eigenen Angaben zufolge bislang keine Käuferdaten von den Händlern abgefragt und beabsichtigt dies auch nicht in der Zukunft. Nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung vom Samstag, stellt ein ähnliches Spielzeug mit Namen „Hello Barbie“ juristisch gesehen keine versteckte Spionage-Anlage dar, da diese nicht heimlich aufnehme. Dazu müsse zuerst ein Knopf gedrückt werden. Die Bundesnetzagentur ist als Verwaltungsbehörde für die Durchsetzung des Verbotes von Spionagegeräten nach § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verantwortlich. (pro)

Von: nob

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