Jedes Jahr zahlen die 16 Bundesländer sogenannte Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer. Ein am 13. März eingebrachter Gesetzentwurf von Linken, FDP und Grünen sieht vor, diese Zahlungen zu beenden. Für die Einstellungen der Staatsleistungen sollen die Länder eine Ablösesumme von 10,23 Milliarden Euro zahlen. Diese entspricht dem 18,6-fachen Wert der normalen Jahreszahlung.
Wie sich diese Zahlung genau gestalten soll, beschreibt der Gesetzentwurf nicht. Die Ablöse kann demnach durch Einmalzahlungen oder in Raten erfolgen. Für eine genaue Regelung müssten die einzelnen Bundesländer Verträge mit den Kirchen aushandeln. Die drei Fraktionen schlagen vor, dass diese Verträge innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz betonte, dass dies „kein Schritt gegen die Kirchen“ sei. Die Kirchen spielten gerade im ländlichen Raum eine wichtige Rolle. Deshalb sei es im Interesse der Länder, „dass die Kirchen ihre Infrastruktur nicht zurückschneiden müssten“.
Positive Reaktionen der Kirchen
Die Evangelische Kirche zeigte sich offen für Gespräche. Eine Sprecherin der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sieht im Entwurf „einen hilfreichen Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Erörterungen“. Der Finanzdezernent der mitteldeutschen Kirche, Stefan Große, sieht ebenfalls einen Weg zur möglichen Einigung. Dieser sei zwar nicht unmöglich, aber „lang und schwierig“.
Kirchenrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete den Oppositionsvorschlag als „eine solide und verfassungskonforme Grundlage, über die man jetzt ernsthaft diskutieren sollte“. Dafür müssten aber schnell die Bundesländer in die Diskussion miteinbezogen werden.
Auch die katholischen Bischöfe sehen „hilfreiche Anknüpfungspunkte“ im Entwurf. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, betonte die Notwendigkeit, Vertreter der Bundesländer und der Kirchen miteinzubeziehen. Nur so könnten „bestehende staatskirchenrechtliche Vereinbarung“ eingehalten werden und „regionale Unterschiede und Besonderheiten“ Berücksichtigung finden.
Mit Ausnahme von Bremen und Hamburg zahlen alle Bundesländer Staatsleistungen. Die Regelung geht zurück ins 19. Jahrhundert. Damals wurden Kirchen und Klöster im Rahmen der Säkularisierung enteignet. Als Ausgleich sprang später der Staat mit regelmäßigen Entschädigungszahlungen ein. Die Humanistische Union schätzt die Zahlungen im Jahr 2019 auf rund 538 Millionen Euro.
Von: Martin Schlorke