In vielen Teilen der Welt steht die Religions- und Weltanschauungsfreiheit „unter Druck“. Zu diesem Ergebnis kommt der „3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit“, der am Mittwoch vorgestellt wurden.
In dem Bericht wird die Gesamtsituation als „bedrängend“ beschrieben. Daher bleibe der Einsatz von Kirchen und Religionsgemeinschaften für Religionsfreiheit „unverzichtbar“. Darüber hinaus appellieren die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) an alle Regierungen, sich mehr für die Freiheit und Gleichberechtigung aller Religionen einzusetzen.
Der Bericht unterstreicht den menschenrechtlichen Charakter der Religionsfreiheit. „Das Recht auf Religionsfreiheit gilt allen Menschen“, erklärte die Auslandsbischöfin der EKD, Petra Bosse-Huber, – auch Menschen, die keiner Religion angehörten. Zudem müsse Religionsfreiheit auch im Kontext von Faktoren wie Migration oder Gendergerechtigkeit gedacht werden. So dürften beispielsweise iranische Konvertiten nicht einfach in den Iran abgeschoben werden. Ebenso wenig dürfe Religionsfreiheit dazu dienen, religiöse Normen und Werte rechtlich zu zementieren, sagte Bosse-Huber mit Blick auf Gendergerechtigkeit.
Weitere solcher Kontexte im Bericht sind Zivilgesellschaft, Rechtspopulismus und Sicherheit.
Schwerpunkt liegt in autoritären Staaten
Der Bericht widmet sich insgesamt 13 Ländern, darunter China, die Türkei, Russland sowie Israel und Palästina. Hotspots der Repression seien vor allem autoritäre und „einige“ muslimische Länder. Eine Gesamtzahl aller verfolgten Christen liefert der Bericht nicht, denn neben methodischen Gründen hätten in der Vergangenheit diesbezügliche Versuche „bislang noch nie wirklich überzeugt“, sagte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche DBK, Bertram Meier. Der Bericht zeige aber auch, dass auch Länder wie Dänemark und Deutschland mit Herausforderungen zu kämpfen habe.
Obwohl in Deutschland das Recht auf Religionsfreiheit in der Verfassung geschützt ist, sei in der sozialen Wirklichkeit zu beobachten, dass diese nicht für jeden immer und überall voll gelebt werden kann. Ursachen seien Pluralisierung, Säkularisierung sowie zunehmender Populismus und Extremismus.
So führe laut dem Bericht die zunehmende Säkularisierung zu einem schwindenden religiösen Verständnis bei Entscheidungsträgern. Als Beispiel wird auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln von 2012 verwiesen. Damals entschieden die Richter, dass die religiös motivierte Beschneidung von Knaben als Körperverletzung zu werten sei. Als weitere Belege führt der Bericht für das Jahr 2020 insgesamt 2.351 antisemitische, 1.026 islamfeindliche, 141 christenfeindlichen und 37 auf sonstige Religionen bezogene Straftaten auf, die überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen seien.
Im Falle Dänemarks kritisiert der Bericht bestimmte gesetzliche Maßnahmen, die vor allem auf muslimische Glaubensgemeinschaften abzielten. Die Gesetze richten sich beispielsweise gegen „religiöse Prediger, die die Rechtsvorschriften und Grundwerte des Landes untergraben und parallele Rechtssysteme befürworten“ oder verbieten das Tragen von Burkas. Diese würden Anlass zur Sorge hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Meinungs- und Religionsfreiheit.