Das Oberste Gericht der USA hat sich am Montag mit der Frage befasst, ob kommerzielle Dienstleister Aufträge ablehnen dürfen, die im Konflikt mit ihrer religiösen Überzeugung oder Weltanschauung stehen. Verhandelt wurde der Fall der Webdesignerin Lorie Smith aus dem Bundesstaat Colorado. Die Geschäftsfrau klagte gegen ein Gesetz in ihrem Heimatstaat, das Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verbietet.
Als christliche Künstlerin wolle sie Werke schaffen, die Gott verherrlichen, erklärte Smith in einem Video auf der Website des konservativen Rechtshilfeverbands Alliance Defending Freedom. In der Klage hieß es, Smith nehme keine Aufträge an, die ihrem Glauben widersprechen. Dazu gehörten Hochzeitswebsites für gleichgeschlechtliche Paare. Der Staat dürfe sich nicht dazu zwingen.
Der Bundesstaat Colorado hielt dagegen, das Antidiskriminierungsgesetz schütze marginalisierte Gruppen. Generalstaatsanwalt Phil Weiser erklärte in seinem Antrag, Menschen hätten gleichermaßen Zugang zu „kommerziell erhältlichen Gütern“. Das Gesetz solle wirtschaftlichen Schaden abwenden und die Menschenwürde schützen.
Richter sehen Gefahr von Diskriminierung
Nach Ansicht von Weiser ist der Rechtsstreit zudem nicht reif für eine Grundsatzentscheidung. Smith verweise auf keinen konkreten Fall, bei dem sie einen Auftrag verweigert hat. Es gehe ihr nur um potenzielle zukünftige Aufträge. Beide Seiten befürchteten mögliche „enorme Auswirkungen“ eines Urteils, hieß es in einem Bericht der New York Times. Auch andere Antidiskriminierungsgesetze könnten ausgehöhlt werden.
Die mehr als zweistündige Anhörung am Montag zeigte auseinandergehende Ansichten im Gericht. Richterin Sonia Sotomayor warnte, die von Lorie Smith verlangte Gesetzgebung würde Diskriminierung auch gegen andere Gruppen legalisieren. Richter Neil Gorsuch erklärte, religiöse Überzeugungen seien geschützt. Richterin Ketanji Jackson sagte, manche Gegner von gemischtrassigen Ehen machten religiöse Beweggründe geltend.
Schon mehrmals haben sich Gerichte mit dem Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und Diskriminierung befasst. 2018 gab das Oberste Gericht der Klage eines Konditors in Colorado statt, der einem gleichgeschlechtlichen Paar keine Hochzeitstorte backen wollte. Nach Ansicht von Rechtsexperten war das Urteil jedoch kein weitreichendes Grundsatzurteil. Es habe sich stark auf spezifische Details des Falls konzentriert.
Das neunköpfige Oberste Gericht von 2022 gilt als konservativer als das von 2018. Der republikanische Präsident Donald Trump (2017-2021) hat zwei Richter und eine Richterin ernannt, die beim Thema Religionsfreiheit große Rücksicht auf Gläubige nehmen.
Die katholische Bischofskonferenz der USA, der evangelikale Verband Billy Graham Evangelistic Association und der Rat der pfingstkirchlich geprägten Kirche Assemblies of God sind für Lorie Smith eingetreten. Das Oberste Gericht müsse rechtliche Klarheit schaffen. Das Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.