„Nazis keulen“: Staatsanwaltschaft eröffnet kein Verfahren gegen Böhmermann

In einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ hat Jan Böhmermann deutlich gegen die österreichische FPÖ ausgeteilt – unter anderem mit dem Spruch „Nazis keulen“. Das hat kein juristisches Nachspiel.
Von Martin Schlorke
Jan Böhmermann

Für seinen Spruch „Nazis keulen“ muss der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann kein rechtliches Nachspiel befürchten. Nach Informationen des österreichischen „Standard“ sieht die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz von einem Ermittlungsverfahren ab – obwohl mehrere Anzeigen eingegangen seien. Die Begründung: „Nach dem in den Anzeigen vorgetragenen Sachverhalt war kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben.“

In einer Folge des „ZDF Magazin Royale“ vom Februar 2024 beschäftigte sich Böhmermann mit der österreichischen Partei FPÖ und deren Vorsitzendem Herbert Kickl. Am Ende der Sendung sagte Böhmermann: „Liebe 3sat-Zuschauer*innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“.

„Humoristische“ Kritik

Daraufhin warf Kickl dem ZDF-Satiriker vor, er habe „zur Tötung von Politikern der FPÖ und AfD aufgerufen“. Das Verb „keulen“ wird in der Jugendsprache umgangssprachlich für Selbstbefriedigung genutzt. Es ist aber auch ein Fachbegriff aus der Tiermedizin. Nutztiere werden „gekeult“, also getötet, um Tierseuchen zu verhindern oder einzudämmen.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft wies gegenüber dem „Standard“ zudem darauf hin, dass „vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung“ eine Interpretation als Mordaufruf zu kurz komme. Dies sei auch der Fall, weil in der Sendung der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz mit der Aussage „diese Nazikeule bringt uns nicht weiter“ zitiert wird. Daran knüpfe Böhmermanns Aussage an und greife den Begriff der „Nazikeule“ in der Sendung „mehrfach in humoristische Weise“ auf.

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