Name der Kindertagesstätte verletzt religiöse Gefühle

Ein Kinderhort in Niederbayern soll nicht den Namen St. Josef tragen. Das Parlament des Ortes stimmte in der Sitzung des Gemeinderates gegen diesen Namen. Er sei nicht mehr zeitgemäß und könne die religiösen Gefühle anderer verletzen.
Von PRO
Viel Spaß haben die Kinder hier im Kindergarten. Im niederbayerischen Essenbach hat sich der Gemeinderat dagegen entschieden, einem Kindergarten einen religiösen Namen zu geben
Lediglich acht der insgesamt 24 Ratsmitglieder stimmten für den Namen St. Josef für den neu gebauten Kinderhort. Die Hortleitung lehnte die Bezeichnung laut der Süddeutschen Zeitung ebenso ab. Essenbachs Zweiter Bürgermeister Josef Spierer wollte außerdem „keinen Namen, der vielleicht die religiösen Gefühle anderer verletzt“. In Zukunft soll die Einrichtung lediglich „Kinderhort Essenbach“ heißen. Der Kinderhort steht nicht in kirchlicher Trägerschaft.

„Kultureller Tabubruch“

In der kleinen Marktgemeinde im Landkreis Landshut gibt es viele Josefs und Josefinen. Sogar ein eigener Josefiverein, der sich für den Namen stark gemacht hat, bereichert das Gemeindeleben. Dessen Vorsitzender Josef Pfriemer, der selbst Ratsmitglied ist, bezeichnete die Entscheidung als „Kulturbruch“. „Nur dort, wo Traditionen nicht mehr gelebt werden, sind sie schnell vergessen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Pfriemer. In den sozialen Netzwerken ist eine heftige Debatte um die Entscheidung der Lokalpolitiker entbrannt. „Der Gemeinderat hat doch einen Knall“, schreibt ein Nutzer in der Facebook-Gruppe der Stadt Landshut. „Wenn das wirklich stimmt, ist es an Blödheit nicht mehr zu überbieten“, schreibt ein anderer. Der heilige Josef ist in der katholischen Tradition der Schutzpatron von Familien und Kindern. (pro) Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Kindergarten solle umbenannt werden. Dies ist nicht korrekt: Es geht um einen neu gebauten Kindergarten.
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/detailansicht/aktuell/muslime-koennen-st-martin-mitfeiern-23404/
https://www.pro-medienmagazin.de/kultur/buecher/detailansicht/aktuell/das-recht-des-kindes-auf-religion-79699/
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