Nachzug von engsten Familienangehörigen möglich

Die Bundesregierung will den Familiennachzug von Schutzberechtigten neu ordnen. Ab August sollen engste Familienangehörige nachziehen können. Der Nachzug wird auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Das teilte das Informationsamt der Bundesregierung am Mittwoch mit.
Von Jörn Schumacher
Migration

Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Ziel der Bundesregierung sei es laut einer Mitteilung vom Mittwoch, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner humanitären Verantwortung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige „unter Umständen“ nachziehen dürfen. Weiter heißt es: „Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können.“

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gebe es nicht. Die Behörden würden anhand humanitärer Gründe entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden sollen die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder, teilte die Bundesregierung mit. Dies diene dem Schutz von Ehe und Familie. Weitere humanitäre Gründe seien schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland.

Kein Nachzug zu Gefährdern

Der Gesetzentwurf legt zudem fest, dass es grundsätzlich keinen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben soll, wenn eine Ehe erst nach der Flucht aus dem Heimatland geschlossen wurde. Als Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz bezeichnet man Menschen, die nicht auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anerkannt sind – also nicht deswegen, weil sie aufgrund ihrer Religion, politischer Überzeugung oder Rasse in ihrer Heimat gefährdet sind, – sondern weil sie anderweitig bedroht sind und ihr Land deshalb verlassen. „Ausgeschlossen ist auch der Nachzug zu Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um terroristische Gefährder handelt“, heißt es weiter.

In der Mitteilung heißt es zudem: „Die hohe Zahl von Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 vor allem aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan geflohen sind, hat Deutschland enorm gefordert. Im Herkunftsland drohte ihnen oft ernsthafter Schaden etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Daher haben die meisten einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Zu subsidiär, also eingeschränkt, Schutzberechtigten soll es keinen unbegrenzten Familiennachzug geben.“

Die beiden großen Kirchen in Deutschland hatten gefordert, dass die Politik den Familiennachzug wieder ermöglicht. Es sei schlecht für die Integration der Menschen, wenn sie sich die ganze Zeit über Sorgen um ihre Verwandten in der Heimat machen müssten, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, im Dezember dem NDR. Berlins Erzbischof Heiner Koch, der zugleich Leiter einer katholischen Kommission zum Thema Ehe und Familie ist, erklärte im Tagesspiegel, er halte den Familiennachzug für unbedingt notwendig, denn: „Integration ohne Familie wird nicht gelingen.“

Von: Jörn Schumacher

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