Die DITIB erklärt auf ihrer Webseite: „Der niederträchtige Terroranschlag vom 7. Januar 2015 in Paris, bei dem 12 Menschen ermordet wurden, zeigt erneut, zu welchen grausamen Taten Menschen fähig sind, die in ihrer gewissenlosen Verblendung jedes Gefühl für Mitmenschlichkeit und Gerechtigkeit verloren haben.“
Weiter heißt es: „Wir lehnen es entschieden ab, dass Verbrecher während ihrer Mordtaten den Namen Allahs anrufen. Kein Muslim kann sich zur Rechtfertigung seiner Verbrechen auf den Namen Allahs berufen.“
Die freie Meinungsäußerung müsse gewährleistet werden, und kein Muslim dürfe sich zum Richter über Leben und Tod aufschwingen. „Wir sind der Überzeugung, dass der Terroranschlag auf das Leben von Medienschaffenden ein Anschlag auf die tragenden Pfeiler nicht nur der französischen sondern auch unserer Gesellschaftsordnung ist“, heißt es in der Erklärung. Auch für die Muslime seien Meinungsfreiheit und Pressefreiheit „Grundlagen unserer gesellschaftlichen Freiheiten. Jeder muss die Freiheit haben, seine Meinung zu sagen und zu veröffentlichen, ohne um sein Leben fürchten zu müssen.“ Niemals dürfe die körperliche Unversehrtheit oder das Leben eines Menschen angetastet werden.
Aus diesem Grund ruft die DITIB alle ihre Gemeinden zu Mahnwachen nach dem Freitagsgebet am 16. Januar 2015 auf. Vor Verlagshäusern, Redaktionsgebäuden und Fernsehstudios in ihrer Umgebung sollten Muslime zusammen mit Politikern, Journalisten und anderen Bürgern für Presse- und Meinungsfreiheit eintreten.
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, soll es an diesem Freitag Mahnwachen vor dem ZDF in Mainz, dem Springer-Verlag in Berlin, RTL in Köln und anderen Medienhäusern geben. Die DITIB habe Verlage und Sender in ganz Deutschland angesprochen und die Idee für die Mahnwachen vorgestellt. Nicht alle hätten sich dafür ausgesprochen, teilte die DITIB mit. Das wichtigste Gegenargument sei gewesen, dass auch gut gemeinte und solidarische Kundgebungen vor Medien deren Unabhängigkeit berühren. Die Mahnwachen fänden deshalb nur vor Verlagen und Sendern statt, die ausdrücklich zugestimmt hätten. (pro)