Auch muslimische Mädchen müssen am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Montag entschieden.
Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel. Die beiden Muslime berufen sich auf die Religionsfreiheit. Ihnen wurden 2010 Bußgelder auferlegt, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum Schwimmen zu schicken. Der EGMR gab damit der Schweiz recht, die Religionsfreiheit der Muslime sei nicht verletzt worden.
Eltern haben türkische und schweizerische Staatsbürgerschaft
In dem Fall geht es um zwei Mädchen, die im Alter von sieben und neun Jahren dem Schwimmunterricht ihrer Schule 2008 fernblieben – auch deswegen, weil Jungen und Mädchen dort gemeinsam baden. Die Basler Zeitung berichtet, dass Gespräche zwischen der Schule und den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, zu keiner Lösung geführt hätten.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Interesse an der Integration der Kinder und damit am Besuch sämtlicher schulischer Fächer höher zu gewichten sei als die privaten Interessen der Eltern. Beim Schwimmunterricht gehe es nicht nur um das Erlernen des Schwimmens, sondern auch um das gemeinsame Lernen der Schulklasse. Damit habe der Unterricht eine soziale Komponente.
Außerdem sei es den Mädchen erlaubt worden, sogenannte Burkinis zu tragen. (pro)
Von: mb