Dem Internetkonzern Meta drohen 390 Millionen Euro Strafe, weil er gegen die Datenschutzregeln der EU verstoßen haben soll. Die irische Datenschutz-Kommission kritisierte vor allem Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung bei Werbung auf den Meta-Angeboten Facebook und Instagram. Die irischen Behörden sind für den Fall zuständig, weil Meta seinen Europasitz in Dublin hat.
Demnach hat Meta Nutzerdaten für personalisierte Werbung bei Facebook und Instagram widerrechtlich genutzt. Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems und die von ihm gegründete Organisation „noyb“ werfen Meta vor, „keine explizite Zustimmung zur Datennutzung einzuholen, sondern diese in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlagern“, zitiert ihn Welt Online. Damit habe der Konzern seine Verpflichtung zur Transparenz verletzt.
In Zukunft soll Meta eine „Ja/Nein“-Option für personalisierte Werbung einholen müssen. Im Falle des Facebook-Verstoßes sind 210 Millionen Euro Strafe fällig, bei Instagram wären es 180 Millionen Euro. Über die Plattform WhatsApp soll gesondert entschieden werden. Meta selbst reagierte „enttäuscht“ und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen.
Meta musste bereits im vergangenen Jahr horrende Summen bezahlen. Im November waren 265 Millionen Euro wegen gehackter Nutzerdaten fällig. Im September musste der Konzern sogar 405 Millionen Euro bezahlen, weil er gegen die Datenschutzregeln für Kinder auf Instagram verstoßen hatte.
Eine Antwort
Auch, wenn es für manche ermüdend ist.
Wir haben das Thema bereits schon mind. dreimal diskutiert:
https://www.pro-medienmagazin.de/soziale-medien-erleichtern-die-vermittlung-von-glaubensthemen/#comment-11693
https://www.pro-medienmagazin.de/ekd-praeses-christen-sollen-im-netz-persoenliche-beziehungen-aufbauen/#comment-10984
https://www.pro-medienmagazin.de/ekd-praeses-kirche-muss-digital-noch-viel-praesenter-werden/#comment-11686
Zudem gibt es eine neuere Masterstudie von Benjamin Altpeter (TU Braunschweig):
https://benjamin-altpeter.de/doc/thesis-consent-dialogs.pdf
Zitat daraus:
„[…]
In dieser Arbeit untersuchen wir Zustimmungsdialoge auf Android und iOS auf automatisierte und dynamische Weise und analysierten 4.388 populäre Apps von beiden Plattformen.
[…]
Gleichzeitig ist das Tracking nicht nur im Web, sondern auch auf dem Handy verbreiteter denn je, da sowohl
Android- und iOS-Apps regelmäßig automatisch Telemetriedaten übertragen über Gerätedetails (wie Modell, Einstellungen, Batteriestatus usw.), Sensordaten, Ereignisse (welche Ansichten werden geöffnet und welche Schaltflächen angeklickt?) oder sogar die Geolocation und welche Daten in der App eingegeben werden.
[…]
Wir fanden insgesamt bei 77,34 % der untersuchten Apps einen Dialog, der […] damit gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Angesichts der Art unseres Ansatzes sind diese Zahlen nur eine untere Grenze und es gibt wahrscheinlich noch mehr Verstöße.
[…]“
Lesetipp:
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/32147
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/32149