„Es ist ein Anliegen von ungebrochener Aktualität, sich auf die Menschenrechte zu besinnen und sie zu beachten, wenn wir uns die Entwicklungen in Europa und weltweit anschauen: Die Armut nimmt zu, Menschen werden wegen ihrer Religion verfolgt, eigene Interessen werden über den Schutz von Menschen gestellt.“ Mit diesen Worten hat Christoph Stiba, Präsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), die Wichtigkeit der vor 70 Jahren veröffentlichten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ hervorgehoben.
Die Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit und Asylrecht machten es notwendig, sich immer wieder für die Würde eines jeden Menschen stark zu machen, fordert Stiba. Dass die Menschenrechte „einen global akzeptierten Bezugsrahmen darstellen“, sei in hohem Maße der Erklärung vom 10. Dezember 1948 zu verdanken.
Zum Glauben an Jesus Christus einladen
Die VEF beschreibt die „Menschenrechtsidee“ in ihrer Stellungnahme als einen „der stärksten und wirkungsvollsten Gedanken der Gegenwart“, den es zu schützen gelte: „Unsere Solidarität, unser Einsatz und unsere Fürbitten gelten allen Menschen, denen grundlegende Menschenrechte, Würde und Freiheit vorenthalten werden.“
Aufgabe der VEF sei es, das Evangelium von der Liebe Gottes in Wort und Tat zu den Menschen zu bringen: „Dazu gehören die Einladung zum Glauben an Jesus Christus und die Sorge um unsere Welt, in der wir leben. Das Wohlergehen der Menschen ganzheitlich im Blick zu haben, ist unser Anliegen.“ Darum sei die Vereinigung nicht nur dankbar für die Erklärung, sondern unterstütze auch die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung.
Konkretisierung elementarer Menschenrechte
Peter Jörgensen, VEF-Beauftragter am Sitz der Bundesregierung, sieht in den Zielen der Vereinten Nation für nachhaltige Entwicklung eine „Konkretisierung elementarer Menschenrechte“. Gemeinsam mit der Micha-Initiative gehe es darum, ein Bewusstsein für diese wichtigen Ziele zu schaffen: keine Armut, kein Hunger, Klimaschutz, gleiche Bildungschancen sowie Gleichberechtigung und Sicherheit durch Frieden.
Durch das biblische Doppelgebot der Liebe wisse sich die VEF den Menschenrechten verpflichtet. Die Forderungen der Charta seien in zahlreiche internationale Abkommen und in nationale Gesetze eingeflossen. Die Freikirchen seien froh, dass Deutschland sich in der Verfassung zu den Menschenrechten bekenne und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen respektiere. Der Blick in die übrige Welt bestärke den Verband darin, dass die Achtung der Menschenrechte alles andere als selbstverständlich sei. Menschenrechte seien „unteilbar, unveräußerlich und universell“.
Das christliche Menschenbild sei eines der Wertesysteme, aus dem sich die Menschenrechte ableiten ließen. Es sei das Anliegen der VEF das Wohlergehen der Menschen ganzheitlich im Blick zu haben. Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen wurde 1926 gegründet. Ihr gehören zwölf Mitglieds- und drei Gastkirchen an.
Von: Johannes Blöcher-Weil