„Menschen nehmen sich immer häufiger heraus, über Dinge zu entscheiden, die ihnen von der Natur her nicht gegeben sind.“ Das hat die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete (2013-2021) Sylvia Pantel bemängelt. Im Rahmen des Kongresses „Leben.Würde“ beschäftigte sich die fünffache Mutter mit der Frage, ob der Wille des Menschen beim Lebensschutz über allem stehe.
Beim Lebensschutz und der Sterbehilfe handele es sich um polarisierende und emotionale Themen. Die Politikerin sagte, dass niemand dazu verpflichten werden könne, Suizidbeihilfe zu leisten. Auch im Schwangerschaftskonflikt dürfe kein Arzt zum Abbruch gezwungen werden. Als Gesellschaft und als Christen gelte es, klare Alternativen zum assistierten Suizid anzubieten: „Es ist auch möglich in schwerster Not würdevoll zu sterben.“
Aus seinem Alltag als Hausarzt erzählte der Papenburger Mediziner Volker Eissing. Dabei begleite er todkranke Menschen in ihrem Leid. Einer dieser todkranken Patienten habe ihm einmal mitgeteilt, dass Hunde eingeschläfert werden können, aber Mediziner Menschen leiden lassen würden.
Zuspruch kann mehr leisten als Schmerzmedikamente
In seiner eigenen Arbeit seien es oft die kleinen Dinge, die den Patienten helfen würden und nicht der assistierte Suizid. Als Christ könne er den Menschen auch in dieser schweren Zeit Halt anbieten. Bei dem Patienten hätten nicht die Schmerzmedikamente geholfen, die Wunden auf der letzten Wegstrecke zu heilen, sondern die Gespräche und die Gebete. Für ihn habe sich so gezeigt, was Zuspruch leisten kann.
Der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict betonte, dass es beim Begriff der Menschenwürde einen rechtswissenschaftlichen Fundamentalumbruch gegeben habe. Dieser habe das Tor zur Subjektivität und Abwägung geöffnet: „Jede moralische Position befindet sich in einem weiteren Deutungsspektrum. Die Maßlosigkeit der Zeit liegt in der Entgrenzung der Moral.“
Recht, Moral und Politik seien eng miteinander verknüpft: „Das moralisch Richtige zum Recht zu machen, das ist Politik.“ Staatliches Handeln dürfe Menschen aber nicht zum Objekt machen. „Die christlich fundierten Normen haben nicht nur das Rechtsdenken geprägt, sondern auch die Homogenität der Gesellschaft gesichert“, betonte Benedict. Menschenwürde sei ein zentraler Teil des gesellschaftlichen Gedächtnisses und keine Fußnote der Gesellschaft.
Eine Antwort
Und auch hier bin ich Frau Pantel überaus dankbar, dass Sie das zur Sprache bringt! Ganz wichtig.