Erzbischof Meisner und der Bundestagsabgeordnete Beck verständigten sich auf eine außergerichtliche Vereinbarung. Danach sieht Beck in Zukunft davon ab, Meisner als „Hassprediger“ zu bezeichnen. Beck erklärte am Dienstag: „Ich halte meine inhaltliche Kritik an der Predigt von Kardinal Erzbischof Meisner aufrecht. Ich werde den Begriff ‚Hassprediger‘ in diesem Zusammenhang aber nicht mehr benutzen.“
Kardinal Meisner verzichtete im Gegenzug auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 30. Oktober vergangenen Jahres und nahm den dortigen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Er trägt zudem die Gerichtskosten beider Parteien.
„Im Kern verderblich“
Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Predigt Meisners vom 7. Oktober, in der dieser „alle so genannten alternativen Modelle des menschlichen sexuellen Zusammenlebens“ als „im Kern verderblich“ bezeichnet hatte. „Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde“, sagte Meisner. Der Grünen-Politiker nannte Meisner daraufhin einen „Hassprediger“. Der Kardinal spreche „ganzen Gruppen von Menschen die Existenzberechtigung ab“.
Das Bistum Köln hatte im Oktober beim Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht, nach der Beck diese Äußerung nicht mehr machen darf. Gegen diese Verfügung war Beck ebenfalls gerichtlich vorgegangen.