Meinungsfreiheit, nicht Volksverhetzung

Darf man sagen „Homosexualität ist heilbar“? Ja, meint die Staatsanwaltschaft Münster. Sie hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen eine Christin eingestellt.
Von PRO

Die Internetplattform queer erstattete Strafanzeige gegen eine Christin, die Flugblätter mit diskriminierenden Äußerungen gegenüber Homosexuellen veröffentlicht hatte. Auf dem Handzettel steht unter anderem, dass es sich bei einer homosexuellen Partnerschaft um den „egozentrischen Missbrauch des Partners“ handle. Und weiter: „Homosexualität ist heilbar.“ Außerdem geht aus den Flugblättern hervor, dass „Homos mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten [hätten], die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben“.

Die Staatsanwaltschaft Münster stellte das Verfahren ein, da die Aussagen durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt seien. Es handle sich hierbei nicht um Volksverhetzung, da die Frau nicht aktiv gegen Homosexuelle vorgegangen sei. Der Inhalt des Flugblattes stelle lediglich die von ihr „negativ beurteilte sexuelle Orientierung“ dar und greife nicht die Menschenwürde des Einzelnen an.

Ähnlich wie dieser Prozess, war auch der Fall des amerikanischen Pastor Tony Miano Anfang Juli (pro berichtete). Er predigte während des Tennis-Turniers in Wimbledon auf den Straßen und einige Passanten fühlten sich durch „homophobe Aussagen“ belästigt. Miano wurde festgenommen, aber noch am gleichen Tag entlassen, da er das Gesetz nicht gebrochen habe. Das Recht auf Meinungsfreiheit bewertete das zuständige Gericht auch hier höher. (pro)

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