Auf Kosten der Freikirchen: Beck beschwert sich über DLF-Beitrag

Der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck hat beim Hörfunkrat Programmbeschwerde gegen einen DLF-Beitrag über den Bremer Pastor Olaf Latzel eingelegt. In dem Beitrag würden Freikirchen zu Unrecht pauschal verurteilt.
Von PRO
Der ehemalige Grünen-Politiker hat sich über einen DLF-Beitrag über Olaf Latzel beschwert, der seiner Ansicht nach Freikirchen in ein falsches Licht rückt (Archivbild)

Der Publizist und frühere Grünen-Politiker Volker Beck hat gegen einen Beitrag des Deutschlandsfunks (DLF) Programmbeschwerde eingelegt, die pro vorliegt. Der Hörfunkbeitrag „Pfarrer Olaf Latzel wegen Volksverhetzung vor Gericht“, der am 20. November bei dem Sender lief, berichte unsachlich über Freikirchen und christliche Sondergemeinschaften. Beck zitiert in seiner Beschwerde aus dem Beitrag: „Wäre Latzel in einer freien evangelischen Gemeinde, würde kein Hahn danach krähen.“ Und: „Dieser Konflikt erhält so viel Aufmerksamkeit, weil die Bremer St. Martini-Gemeinde keine Freikirche ist, sondern Teil der Bremischen Evangelischen Landeskirche – also Teil der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD).“

Das sei „Stimmungsjournalismus“, so der Publizist. Der Bericht verletze die Prinzipien des Medienstaatsvertrags, erklärt er: „Ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit wird nicht vermittelt.“ Außerdem gebe es Freikichen, die LGBT integrierten. Der Hörfunkbeitrag gehe auf Kosten „Angehöriger unbekannter, nach DLF-Jargon offensichtlich obskurer ‚Freikirchen‘“. Das Thema sei zu divers, um ein pauschales Urteil zu fällen. Beck führt dazu in seiner Beschwerde unter anderem Artikel des Christlichen Medienmagazins pro an, die darüber berichten, wie verschiedene Freikirchen und Verbände mit dem Thema Homosexualität umgehen, zum Beispiel die Methodisten und die Deutsche Evangelische Allianz.

Beck beschwert sich außerdem darüber, dass in dem Beitrag behauptet werde, das Originalzitat von Pastor Olaf Latzel, das Gegenstand der Anklage war, könne aus rechtlichen Gründen nicht gesendet werden, weil es sich um Volksverhetzung handeln könne. „Natürlich können Sie darüber berichten. Sie dürfen sich die Volksverhetzung nur nicht zu eigen machen.“ Man müsse sich nicht als „journalistisches Objekt von Repression“ darstellen, wenn man wahrhaftig und vollständig berichten würde, schreibt Beck dazu.

Der Bremer Pastor Olaf Latzel war am Mittwoch vom Bremer Landgericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er laut Gericht zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt habe. Das Urteil schlug unter anderem in christlichen Kreisen und in den sozialen Medien hohe Wellen.

Von: Swanhild Zacharias

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