Presserat rügt mehrere Zeitungen

Drei Zeitungen wurden vom Deutschen Presserat gerügt, da sie im Fall des Kindermordes von Solingen private Daten der Opfer veröffentlichten. Damit verstießen sie gegen mehrere Punkte des deutschen Pressekodex.
Von PRO
Wenn Kinder Opfer von Verbrechen werden, muss sich die Presse zurückhalten (Symbolbild)

Der Deutsche Presserat rügte Bild.de, die Rheinische Post und die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung für ihre Berichterstattung über den fünffachen Kindermord in Solingen im September dieses Jahres. Eine Mutter hatte fünf ihrer Kinder getötet und danach einen Suizidversuch unternommen. Die Zeitungen veröffentlichten Auszüge aus dem Chatverlauf des einzigen überlebenden Sohnes mit einem Freund. Damit hätten sie über das allgemein öffentliche Interesse hinaus über einen seelisch leidenden Menschen berichtet, befand der Presserat. Das verletze die Menschenwürde.

Weiterhin rügte der Presserat Bild.de für die Veröffentlichung von Namen und Foto besagten Freundes. Dafür hatte dessen Mutter ihre Zustimmung gegeben. Aber Kinder dürfen laut Pressekodex in der Regel im Bezug auf Straftaten nicht identifizierbar sein. Die Zeitungen hätten damit trotz Einverständnis der Mutter klar gegen den Opferschutz verstoßen. In weiteren Artikeln wurden zusätzlich Bilder des Tatort-Hauses inklusive Hausnummer gezeigt. Auch daran bestehe kein öffentliches Interesse, urteilte der Presserat. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrem Online-Artikel sogar die ganze Adresse veröffentlicht. Solche privaten Informationen müssten laut Presserat zum Schutz der Täterin und der Opfer zurückgehalten werden.

Insgesamt 171 Leser hatten sich über den Beitrag von Bild.de beschwert. Alle drei Zeitungen löschten die Bilder der Nachrichtenverläufe aus ihren Artikeln. Aufgrund der Schwere der angeführten Punkte sieht der deutsche Presserat dennoch nicht von seinen Rügen ab.

Von: Laura Kühn

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