Der Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat in seiner Sitzung am Dienstag eine Beschwerde zu einer Radiosendung zurückgewiesen, in der eine Christin Homosexualität als Sünde bezeichnet. Ein Beschwerdeführer kritisierte die Folge „Homosexualität“ der 1Live-Serie „Ausgepackt“. In seinen Augen seien homophobe Äußerungen einer Protagonistin journalistisch unzureichend kommentiert und als legitime Meinung präsentiert worden, fasst es der WDR zusammen. Auch die Homosexualität der zweiten Protagonistin sei als „Meinung“ bezeichnet worden.
Der Beitrag gefährde homosexuelle Jugendliche stark, so die Ansicht des Beschwerdeführers. Der Rundfunkrat gab der formalen Programmbeschwerde nicht statt, teilte der WDR mit. Allerdings habe der Rundfunkrat inhaltliche Defizite gesehen und den Radiosender gebeten, sensibler mit diesem Thema umzugehen.
In der Sendung vom August 2017 diskutieren eine lesbische Frau und eine bekennende Christin miteinander. „Ich bin gegen Homosexualität, aus dem einfachen Grund, dass Gott uns geschaffen hat als Mann und Frau“, erklärt die 23-jährige Christin. Gott habe als Schöpfer einen Plan, und dieser Plan sehe die Partnerschaft von Mann und Frau vor. „Ich würde das Verlangen zum gleichen Geschlecht nicht als Sünde bezeichnen, aber das Ausleben dessen.“
Die Sendung war nach der Ausstrahlung dafür kritisiert worden, diese Äußerungen unkommentiert zuzulassen und außerdem Homosexualität als „Meinung“ zu präsentieren. Die Redaktion hatte daraufhin den Beitrag auf ihrer Webseite mit Erklärungen versehen, etwa der, dass Homosexualität laut der Bundesärztekammer keine Erkrankung sei und keiner Heilung bedürfe. „Außerdem hatten wir formuliert, dass zwei Menschen mit ,komplett konträren Meinungen, Einstellungen und Lebensmodellen‘ aufeinander treffen würden. Da diese Formulierung im Zusammenhang mit dem Thema ,Homosexualität‘ falsch ist, haben wir das entsprechend geändert.”
Von: Moritz Breckner