Blüm kritisiert Verfassungsgericht scharf

Norbert Blüm war eines der politischen Schwergewichte in der Ära von Helmut Kohl. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erklärt der ehemalige Arbeitsminister in einem Gastbeitrag, warum er das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare ablehnt. Außerdem findet er, dass die Richter elementare Begriffe des Rechtsstaats umgedeutet hätten.
Von PRO
Norbert Blüm hat sich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kritisch zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Homo-Ehe geäußert

Blüm wirft den Richtern vor, dass sie sich kurzerhand „über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt“ und „rhetorische Tricks“ in den Urteilen zur Homo-Ehe angewendet hätten. Die Juristen sollten „Hüter des Gesetzes und nicht Agenten seiner Veränderung“ sein. Das Urteil stelle eine „hastende gerichtliche Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade ‚in‘ ist“, dar.

Familie als Elementareinheit der Gesellschaft

Die Familie sei die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion könnten gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht erfüllen. Blüm mahnt, dass Kinder und deren Kommen und Gedeihen „offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle“ spielten. Für ihn stehe außer Frage, dass bestehende Nachteile gleichgeschlechtlicher Ehen beseitigt werden müssten. Doch „der Spielraum dieser Veränderung liegt unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden“. Nicht jede Form von Zweisamkeit sei „schon wertvoll, weil sie zustande kommt“, meint der CDU-Politiker.
Der Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem es um Ehe und Familie geht, „sollte ein Prellbock gegen Beliebigkeit sein“ und die Familie gegen den „Andrang des Zeitgeistes“ schützen. Selbst das Bundesverfassungsgericht könne nicht verändern, „dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen“. In der Argumentation der Richter, ihre Entscheidung „verändere nicht den Schutz von Ehe und Familie, sondern gleiche lediglich diesen an andere Partnerschaftsmodelle an“, sieht Blüm einen „rhetorischen Trick“. Dies sei genauso, als wenn jemand behaupte, er verändere „den Schutz im Straßenverkehr nicht, wenn er ihn an Gewohnheiten des Straßenverkehrs anpasse, auch wenn diese unfallträchtiger sind“.

Schuster, bleib bei deinen Leisten

Das einmalige und kostbare Kulturprodukt Ehe und Familie dürfe nicht dem Gestaltungsehrgeiz des Bundesverfassungsgerichts zum Opfer fallen. Norbert Lammert habe als Bundestagspräsident den Gestaltungsehrgeiz der Richter kritisiert, „der über die Interpretation des Grundgesetzes hinausgehe“. Für die Richter gelte die alte Handwerker-Weisheit, bei ihren Leisten zu bleiben, meint Blüm.
Mit der im Juni getroffenen Regelung gelten die Splittingvorteile für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem Jahr 2001. Die CDU hatte diese Entscheidung sehr kontrovers diskutiert. Am Wochenende hat sich auch das Oberhaupt der Katholischen Kirche, Papst Franziskus, zu den Familienformen mit homosexuellen oder geschiedenen Paaren geäußert. Die sich wandelnden Familienformen seien eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Papst Franziskus hat seit seinem Amtsantritt im März für einen offeneren Umgang seiner Kirche mit Homosexuellen geworben. (pro)

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen