Wenn die Nutzer in sozialen Medien so kommentieren und posten, dass sie damit rechtliche Grenzen überschreiten, müssen das die Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter löschen. Das gilt etwa dann, wenn jemand zu Gewalt aufruft oder andere mit Schmähkritik überzieht. So sieht es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, vor. Die Betreiber müssen die deutschen Behörden auch halbjährlich darüber informieren, wie viele Beschwerden wegen solcher Inhalte eingegangen sind. Veröffentlicht werden diese Berichte beim Bundesanzeiger.
Das Bundesamt für Justiz findet, dass Facebook dabei Behörden und Öffentlichkeit nicht vollständig über die Beschwerden informiert hat. Dem Bericht des Konzerns zufolge hat es im ersten Halbjahr 2018 886 Beschwerden zu insgesamt 1.704 Inhalten gegeben. Im zweiten Halbjahr sollen es noch weniger gewesen sein. Nach Ansicht der Justizbehörde kann das nicht stimmen. Zum Vergleich: Twitter meldete für den gleichen Zeitraum über 260.000 Beschwerden seiner Nutzer wegen strafrechtlich relevanter Inhalte, YouTube rund 215.000.
Facebook ist der Behörde nicht transparent genug
Der Bericht von Facebook „führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf“, schlussfolgert das Bundesamt für Justiz. Es weist darauf hin, dass Facebook zwei Wege anbietet, solche Inhalte zu melden: ein gesondertes Formular für Meldungen nach den Vorgaben des NetzDG, sowie die Möglichkeit, einen Beitrag zu „flaggen“, also zu markieren und so den Betreiber darauf aufmerksam zu machen. Facebook mache es für seine Nutzer nicht ausreichend transparent, dass es beide Möglichkeiten gibt. Zudem sei das Formular zu versteckt. Die Behörde geht davon aus, dass „die Anzahl der über den weithin bekannten Flagging-Meldeweg eingegangenen Beschwerden beachtlich und die Darstellung im veröffentlichten Bericht insofern unvollständig ist“.
Das Bundesamt bemängelt weiter, dass durch die unvollständigen Zahlen auch nicht sichtbar werde, auf wie viele Beschwerden Facebook tatsächlich reagiert, Beiträge gelöscht und Nutzer gesperrt habe. Außerdem ergebe der Bericht von Facebook „kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe“, wie das Unternehmen mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte umgeht.
Aus diesen Gründen hat das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld von zwei Millionen Euro gegen Facebook verhängt. Rechtskräftig ist es aber noch nicht. Das heißt, Facebook kann noch Einspruch dagegen einlegen.
Von: Jonathan Steinert