Zum ersten Mal bereitet das Bundesamt für Justiz in Bonn eine Klage gegen ein soziales Netzwerk vor: Die Plattform tue zu wenig gegen Hasskommentare und Fake News, obwohl Nutzer sich darüber beschwert hätten. So berichtete es der WDR. Es gebe über einhundert solcher Fälle in dem Netzwerk. Damit habe es „eindeutig“ gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstoßen, sagte der Präsident des Amtes, Heinz-Josef Friehe, dem Sender. Um welches Netzwerk es sich handelt, sagte er jedoch nicht.
Das Gesetz trat im Oktober 2017 in Kraft, im Januar 2018 endete eine Übergangsfrist. Seitdem habe es insgesamt über 1.000 Beschwerden gegen Online-Plattformen beim Bundesamt gegeben. Das Gesetz sieht vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke „offensichtlich strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen müssen, bei weniger eindeutigen Äußerungen haben sie dazu eine Woche Zeit. Tun sie dies nicht, drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker befürchteten, die Meinungsfreiheit könnte durch das NetzDG eingeschränkt werden, falls Plattformenbetreiber aus Angst vor Geldstrafen im Zweifel auch legale Inhalte schneller löschen.
Von: Jonathan Steinert