Die Landesregierungen der Länder haben sich darauf verständigt, dass der öffentlich-rechtliche Telemedienauftrag, also welche Inhalte von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie von 3sat, den dritten Programmen und Arte im Internet veröffentlicht werden dürfen, zeitgemäß weiterentwickelt werden soll. Dagegen regt sich Widerstand der privaten Rundfunkmedien. Der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT), Hans Demmel, hat sich am Dienstag in der Tageszeitung Die Welt gegen die „geplante Expansion“ der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ausgesprochen und damit gedroht, eine Beschwede bei der EU-Kommission einzureichen. Bislang dürfen öffentlich-rechtliche Sender ihre Inhalte nicht nach Belieben im Internet verbreiten und unbegrenzt verfügbar machen.
Kommerzielle Anbieter sollen geschützt werden
Derzeit ist es beispielsweise so, dass Online-Inhalte, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten produziert wurden, also durch Rundfunkgebüren finanziert wurden, einen Bezug zu einer Sendung im linearen Fernsehprogramm haben müssen. Mit den Regelungen sollen die kommerziellen Sender geschützt werden. Das könnte sich bald ändern. ARD und ZDF wünschen nach Angaben der Zeitung, dass derlei Beschränkungen in Zukunft wegfallen und die Sender zudem „presseähnliche“ Angebote im Internet anbieten dürfen, was ihnen bislang nicht erlaubt ist. Zudem sollen in den Mediatheken der Fernsehanstalten die Inhalte länger als bisher abrufbar sein. Demmel hat in der Tageszeitung angekündigt, dass der VPRT eine Beschwerde bei der EU-Kommission prüfen lassen wird, sollten die Ministerpräsidenten der Länder die Erweiterung des Auftrags genehmigen.
Strukurelle Nähe zur Politik
Dem VPRT gehören nach Angaben der Zeitung rund 140 Unternehmen an. Demmler verlangt zunächst eine Aussprache darüber, „wie der Auftrag eines öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunksystems heute auszusehen habe“, und erkennt eine „strukturelle Nähe von ARD und ZDF zur Politik“. Der Zeitung sage Demmler: „An absolute Staatsferne glaube ich erst, wenn ein ausgewiesener Sozialdemokrat Intendant des Bayerischen Rundfunks wird.“
Die Frage, inwieweit öffentlich-rechtliche Sender mit privaten Rundfunk- und Medienunternehmen in Konkurrenz treten dürfen, stellte sich bereits in der Vergangenheit. Ein Rechtsstreit um eine App der Tagesschau hatte sich bis zur Entscheidung 2016 über Jahre hingezogen. Letztlich hatte das Oberlandesgericht Köln der Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen rechtgegeben und verboten, die App in der damaligen Form weiterzuverbreiten. (pro)
Von: nob