Ein Oster-Plüschhase statt Jesus beim letzten Abendmahl, beim Verrat des Judas und am Kreuz – so stellte die Satiresendung „heute-show“ die Passionsgeschichte in einem Beitrag dar. Einige Christen sahen darin eine Grenze überschritten und erstatteten gegen Oliver Welke, der die Show moderiert, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz. Diese wird aber keine Ermittlungen aufnehmen, teilte sie am Montag mit. Der Straftatbestand, dass eine Religionsgemeinschaft oder ihr Bekenntnis beschimpft wurde, sei nicht erfüllt.
Rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraph 166 im Strafgesetzbuch, der sogenannte Blasphemieparagraph. Darin steht, dass demjenigen bis zu drei Jahre Gefängnis drohen, der öffentlich „den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer“ beschimpft. Allerdings unter einer Bedingung – und die sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an: Der öffentliche Friede muss dadurch gefährdet sein. Es müsste also die Sorge berechtigt sein, „dass das Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung erschüttert oder jedenfalls beeinträchtigt werden kann“ oder dass „die Intoleranz gegenüber Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird“. Das sei nicht gegeben.
Beitrag ist keine Beschimpfung
Die Staatsanwaltschaft verneint, dass es sich in dem Satirebeitrag um eine Beschimpfung gehandelt habe, wie sie im Gesetz gemeint ist. Darunter seien „besonders verletzende rohe Äußerungen der Missachtung zu verstehen“, die die Anhänger oder den Inhalt einer Religion verächtlich machen. Der Maßstab, ob etwas eine Beschimpfung ist oder nicht, sei jedoch nicht das Gefühl der Betroffenen – in dem Fall der Christen, die sich durch den Beitrag in ihren religiösen Überzeugungen angegriffen und verletzt fühlten. „Die bloße Verneinung dessen, was als heilig verehrt wird, ist noch kein Beschimpfen, ebenso wenig ablehnende oder gar scharfe Kritik.“
Auch wenn der Beitrag der „heute-show“ manchem als geschmacklos oder empörend erscheine: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er keinen „beschimpfenden Charakter“ im Sinne des Gesetzes, weil der öffentliche Friede nicht gefährdet sei.
Beim ZDF selbst sind wegen des Beitrags mehrere Zuschauerreaktionen und Programmbeschwerden eingegangen. Auch der Christliche Medienverbund, der das Christliche Medienmagazin pro herausgibt, hat eine Beschwerde eingelegt. Die Antwort des Senders steht noch aus.
Von: Jonathan Steinert