In den vergangenen Jahren ist der „Marsch fürs Läbe“ immer wieder Ziel von Angriffen linker Gegendemonstranten geworden. Aus diesem Grund hatte die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) den für dieses Jahr geplanten Demonstrationszug der Lebensschützer erneut verboten. Bereits 2019 untersagte sie den Marsch, wurde aber vom Statthalter und dem Verwaltungsgericht überstimmt. Rykart begründete ihre Entscheidung damit, dass die Sicherheit des Protestzuges nicht gewährleistet werden könne.
Gegen das neuerliche Verbot hat der Verein „Marsch fürs Läbe“ erfolgreich beim Statthalteramt Bezirk Zürich Beschwerde eingelegt. Wie bereits 2019 folgte der Zürcher Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne), mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes, der Argumentation des Vereins. Das Gericht betonte damals die von der Bundesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit. Die Stadtregierung könne jedoch über Ausgangs- und Zielpunkt des Marsches entscheiden.
Auf ihrer Webseite zeigen sich die Organisatoren erfreut über die Entscheidung. Sie sei ein Zeichen zugunsten des Gleichberechtigungsprinzips sowie der Meinungs-und Versammlungsfreiheit. Der diesjährige Marsch findet am 18. September statt. Das zentrale Anliegen des Protestes ist es, jungen schwangeren Frauen für die Weiterführung ihrer Schwangerschaft zu sensibilisieren. In Berlin findet der „Marsch für das Leben“ am gleichen Tag statt.
Der Verein „Marsch fürs Läbe“ setzt sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder ein. Unterstützt wird der jährliche Marsch von mehreren christlichen Organisationen, darunter die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA).
Eine Antwort
„Sicherheit des Protestzuges nicht gewährleistet werden könne.“
Und deshalb sollte der „March fürs Läbe“ verboten werden?
Eine geradezu hämische Argumentation: Weil linke Gewalttäter den Marsch angreifen, deshalb wollen die „Grünen“ den Marsch verbieten, – statt die Teilnehmer zu schützen.