Macron: Recht auf Abtreibung soll in Verfassung

Ein „Recht auf Abtreibung“ soll in Frankreichs Verfassung. Das ist nicht neu. Nun werden aber konkrete Schritte unternommen – auch um Kritiker auszubremsen.
Von Martin Schlorke
Emmanuel Macron

Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron will seit geraumer Zeit ein „Recht auf Abtreibung“ in die französische Verfassung aufnehmen. Nun folgen konkrete Schritte. Noch in dieser Woche soll dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, dem Conseil d’Etat, ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dieser soll dem „Recht auf Abreibung“ Verfassungsrang geben. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf dann vom Ministerrat verabschiedet werden. Das schrieb Macron am Sonntag auf der Plattform „X“.

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, will Macron so einem angestrebten Referendum der Linkspartei LFU zuvorkommen. Macrons Vorstoß vereitelt die Volksbefragung, die aus Sicht der Regierung den Gegnern der Abtreibung „übermäßig viel Aufmerksamkeit“ eingeräumt hätte, schreibt die FAZ. Denn bei einem Referendum müssen die Rundfunk- und Fernsehanstalten beiden Seiten dieselbe Redezeit gewähren.

Die Fraktionsvorsitzende der LFI, Mathilde Panot, begrüßte den Schritt und bezeichnete die geplante Verfassungsänderung als „Sieg für die Feministinnen“. Nach Plänen Macrons soll die Verfassungsänderung noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

In Frankreich wurden Schwangerschaftsabbrüche 1975 per Gesetz legalisiert, in der Verfassung aber nicht erwähnt.

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