Lebensschützer haben vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt einen Sieg errungen. Sie hatten gegen ein von der Stadt Frankfurt erlassenes räumliches und zeitliches Versammlungsverbot geklagt. Dieses hatte den Lebensschützern untersagt, in der Nähe einer Beratungsstelle von Pro Familia zu demonstrieren. Das Gericht bestätigte am Mittwoch, dass diese Einschränkung rechtswidrig war.
Geklagt hatte ein Verein, der sich für den Lebensschutz ungeborener Kinder einsetzt. Unterstützer des Vereins wollten von Aschermittwoch bis Palmsonntag 2022 eine 40-tägige Gebetswache „40 Tage Gebet für das Leben“ in der Nähe der Beratungsstelle abhalten. Angemeldet war die Gebetswache täglich zwischen 12 und 16 Uhr.
Das Verwaltungsgericht befand jedoch, dass die Gebetswache unzweifelhaft von dem Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt werde. Dieses garantiere auch die freie Wahl der Uhrzeit und des Ortes der Demonstration, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.
Bereits im Dezember war eine Klage mit gleichem Sachverhalt gegen die Stadt Frankfurt erfolgreich.