Lauterbach legt Gesetzentwurf vor

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat laut Medienberichten einen Gesetzentwurf vorgelegt für den Fall einer Triage. Der Entwurf des SPD-Politikers sieht vor, dass dann einzig und allein die Genesungschancen des Patienten eine Rolle spielen sollen und nicht die Gebrechlichkeit, eine Behinderung oder gar die sexuelle Orientierung.
Von Johannes Blöcher-Weil
Karl Lauterbach

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 einen Gesetzes-Rahmen für den Fall einer Triage gefordert. Die Regierung müsse unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen, die sich im Falle einer Triage im Nachteil sahen.

Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geliefert. Laut Entwurf seiner Behörde sollen bei der Verteilung der Behandlungsplätze allein die Genesungschancen des Patienten den Ausschlag geben. Bisher gab es dazu noch kein Gesetz, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärzte.

In dem Text heißt es zur sogenannten Triage, niemand dürfe bei einem solchen Selektionsverfahren „wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden“. Als Triage wird in der Medizin eine Methode bezeichnet, nach der in Notlagen oder Pandemien ausgewählt wird, wer zuerst versorgt wird. Sie wird angewendet, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.

Absage an Ex-Post-Triage

Wie das Online-Nachrichtenportal n-tv meldet, darf laut Entwurf eine einmal begonnene Behandlung nicht wegen eines neuen Patienten abgebrochen werden. Damit erteilte Lauterbach der sogenannten Ex-Post-Triage eine Absage. Dieses Modell sieht vor, dass eine Intensiv-Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit größeren Überlebenschancen abgebrochen werden kann, wenn dem drei Ärzte zustimmen.

Im jetzigen Entwurf heißt es, dass eine Zuteilungsentscheidung „nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden“ dürfe. Welcher Patient im Zweifelsfall den Zuschlag erhält, müssten „zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden Fachärztinnen oder Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin einvernehmlich treffen“. Sie müssen den Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben.

„Triage konnte in der Praxis vermieden werden“

Bestehe kein Einvernehmen, sei „eine weitere, gleichwertig qualifizierte ärztliche Person hinzuzuziehen und sodann mehrheitlich zu entscheiden“. Die Kliniken seien dazu aufgerufen, wie bislang alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, um Platz auf den Intensivstationen zu schaffen, etwa durch Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser oder „durch die Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen“. Lauterbach betonte, dass es in Deutschland bislang gelungen sei, in allen Corona-Wellen eine Triage Praxis im Alltag zu verhindern. Dies solle nach Lauterbachs Willen auch so bleiben.

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2 Antworten

  1. Auch zweieinhalb Jahren nachdem es einen Nachweis für Sars-Cov-2 gibt, wird noch so getan, als ob eine „Triage“ etwas außergewöhnliches wäre. Jedes Krankenhaus mit Notfallaufnahme führt tagtäglich Triagen durch. Es gibt sogar spezielle Software, die die Anwendung dieser Triage sogar unterstützt. Wer z.B. wegen eines Splitters im Finger schon einmal lange im Krankenhaus warten musste, wurde triagiert. Was ja auch sinnvoll ist, denn sonst würde ja der Splitterpatient – weil er früher da war – unlogischerweise vor einem schwerer verletzten behandelt.
    Doch solange so getan wird, als ob Triage keine Normalität ist, dreht sich das Panikkarusell weiter und weiter.

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  2. „Ich habe ihn schon mal auf Triage gesetzt. Wenn die Medikamente jetzt nicht helfen, war´s das.“ Schon mal in der Klinik gehört? Ich schon. Diese Dramatisiererei bei vielen Themen ist eine Tragödie in unserem Land.

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