Die Richter wiesen eine Klage des Architekten-Erben Georg Bissen ab. Sein Stiefvater Dieter Oesterlen (1911-1994) hatte die im Krieg zerstörte spätgotische Kirche nach 1946 wiederaufgebaut und neu gestaltet (Az.: 18 O 74/19). Das Gericht bewertete damit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit höher als das Urheberrecht des Architekten.
Bissen verwaltet die Urheberrechte am Werk von Oesterlen. Er hatte gegen den Einbau des Buntglasfensters mit Motiven zur Reformation geklagt, weil es aus seiner Sicht nicht in die mittelalterliche Kirche passe und deren schlichtes Erscheinungsbild zu stark verändere.
Der Kirchenvorstand der Marktkirche hatte die Herstellung des Fensters bereits vor einigen Monaten bei der Glasmanufaktur Derix im hessischen Taunusstein in Auftrag gegeben. Es ist schon halb fertig. Im Prozess hatten Kirchenvertreter geltend gemacht, die Kirche sei kein Museum, sondern diene dem gelebten Glauben.
Altbundeskanzler Schröder hat das Kunstwerk der zentralen Marktkirche als Ehrenbürger von Hannover gespendet und die bisherigen Kosten für die Herstellung nach Angaben der Marktkirche bereits beglichen. Die Gesamtkosten für das Fenster werden auf rund 150.000 Euro geschätzt. Schröder wollte dafür Vortragshonorare weitergeben.
Das Fenster zeigt eine große weiße Figur, die Martin Luther darstellen soll, sowie zahlreiche Einzelmotive mit Bezug zur Reformation. Für kontroverse Diskussionen sorgen unter anderem fünf große schwarze Fliegen, die für das Böse und die Vergänglichkeit stehen sollen.
Von: epd