Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert und betroffene Frauen besser versorgt werden. Das sieht ein Positionspapier von zehn führenden Grünen-Politikern vor. Die Ministerinnen und Minister kritisieren die deutsche Rechtslage. Diese achte die Rechte Schwangerer unzureichend, stigmatisiere Ärzte und verschlechtere dadurch fortlaufend die medizinische Versorgung, heißt es in dem Papier.
Die Unterzeichner sprechen sich für eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs aus, die den Paragrafen 218 ersetzen soll. Diese würde eine Legalisierung des Abbruchs in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ermöglichen. Über das Papier hat zunächst die Süddeutsche Zeitung am Dienstag berichtet.
Die sächsische Staatsministerin für Justiz und Gleichstellung, Katja Meier, erklärte, dass jede Frau, „selbstbestimmt und ohne Stigmatisierung über ihren eigenen Körper entscheiden“ dürfe. Das müsse sich auch im Strafrecht widerspiegeln. In vielen anderen europäischen Ländern sei dies bereits rechtlich verankert.
Recht auf Beratung statt Beratungspflicht
Unterzeichnet haben das Papier neben Meier die Hamburger Senatorinnen Katharina Fegebank und Anna Gallina sowie die Landesministerinnen Aminata Toure (Schleswig-Holstein), Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) und Doreen Denstädt (Thüringen). Außerdem haben sich Ursula Nonnemacher und ihre Staatssekretärin Antje Töpfer (beide Brandenburg) sowie NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul und Justizminister Benjamin Limbach für die Änderung ausgesprochen.
Die Politiker fordern ein Recht auf Beratung statt einer Beratungspflicht. Um das Angebot von Abtreibungen vorzuhalten, sollen entsprechende Aus- und Weiterbildungen unterstützt werden. „Die Bundespolitik sollte sich dieser Debatte stellen und mit einem entsprechenden Reformentwurf einen konkreten Vorschlag dem Deutschen Bundestag unterbreiten“, heißt es im Papier.
Die Ampel-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass eine Kommission prüft, ob und inwieweit die Streichung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch rechtlich möglich ist. Diese hatte im April empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Das Verbot im Strafgesetzbuch halte einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand.
Diesen Punkt greifen die Grünen nun auf. Vor der Sommerpause hatte sich bereits die SPD Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, den Vorschlägen der Kommission zu folgen. Aktuell möchte wohl die FDP an der derzeitigen Rechtslage festhalten. Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht zu dem Thema positioniert. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Abtreibung nur in strengen Grenzen straffrei.