Länder legen Reformpläne für ARD und ZDF vor

Die Bundesländer haben vergangene Woche Vorschläge vorgestellt, wie sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren möchten. Die Zahl der Spartenkanäle soll sinken, aber auch beim Radio stehen drastische Einschnitte an. Kein Thema sind die Rundfunkgebühren.
Von Johannes Blöcher-Weil
ARD, ZDF, Deutschlandfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll effizienter werden. Dazu haben die Bundesländer den Entwurf eines Rundfunkstaatsvertrags vorgestellt. Einschnitte soll es bei der Zahl der Spartenkanäle und der Radiosender geben. Ausgeklammert haben die Politiker das Thema Rundfunkbeitrag. Keine Veränderungen gibt es bei ZDF und der ARD mit ihren neun Regionalsendern.

Der Entwurf sieht aber vor, dass fast 20 Hörfunk-Kanäle und etliche der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Bei Sendern mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation wollen die Länderchefs das Angebot von vier auf nur noch ein oder zwei Angebote einstampfen. Ver­schmelzen sollen perspektivisch auch 3sat und Arte.

Status quo wird deutlich reduziert

Auch im Radiobereich soll gespart werden. Jede Anstalt darf dann künftig nur noch vier Programme anbieten. Pro 6 Millionen Ein­wohner ist ein weiteres Programm zulässig, wovon der WDR in Nordrhein-Westfalen profitieren würde. Anstalten wie der MDR und der NDR, die mehrere Bundesländer versorgen, können zusätz­liche Programme veran­stalten. Nicht betroffen von den Reformen ist das bundesweite Deutschlandradio.

Darüber hinaus wollen die Politiker die Angebote für jüngeres Publikum reduzieren. Wie dies genau aussieht, ist noch nicht klar. Aktuell gibt es den Kindersender KiKA, das Internet-Angebot funk und die TV-Sender ZDFneo und ARD One. Man wolle an der Eigenständigkeit von Angeboten festhalten, aber den Status quo reduzieren, meldet das ZDF.

Verbessert werden soll mit dem neuen Vertrag auch die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Vorschlag sieht einen „Kodex zu Standards für Leitung und Aufsicht“ vor, der dann gemeinsam mit Gremien der Sender entwickelt wird. Ein neuer Medienrat soll mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen. Außerdem sollen die Sender zu einer stärkeren Kostentransparenz verpflichtet werden.

Tritt frühestens im Sommer 2025 in Kraft

Nicht positioniert haben sich die Ministerpräsidenten in der Frage der Rundfunkgebühren. Ob und wann eine Beitragserhöhung kommen soll, ist damit weiterhin unklar. Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den monatlichen Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Dies war am Widerstand einiger Bundesländer gescheitert.

Bis zum 11. Oktober können die Anstalten, Verbände, aber auch alle interessierten Bürger in einer öffentlichen Anhörung über eine Online-Plattform Anregungen zum Rundfunkstaatsvertrag an die Kommission geben. Wenn diese ausgewertet sind, soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann er, wenn alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dies dürfte frühestens im Sommer 2025 der Fall sein.

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