Kurschus bezieht am Montag Stellung

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus steht in der Kritik. Hat sie als Superintendentin des Kirchenkreises Siegen von einem Verdachtsfall sexualisierter Gewalt gewusst und nichts unternommen? Die Theologin will sich am Montag erklären.
Von Johannes Blöcher-Weil
Die Theologin Annette Kurschus

Annette Kurschus, EKD-Ratsvorsitzende und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, ist wegen eines Verdachtsfalls von übergriffigem Verhalten in ihrem früheren Umfeld unter Druck. Am Montag wird die Theologin eine persönliche Erklärung abgeben, teilte die EKD am Freitagabend mit.

Laut Pressemitteilung hat der EKD-Rat in den vergangenen Tagen mehrfach mit und ohne Kurschus getagt. Darin heißt es: Der Rat bekenne sich zu dem schwierigen und langen Weg der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie und halte es für unabdingbar, dass auf diesem Weg betroffene Personen systematisch mitentscheiden.

Kurschus wird vorgeworfen, dass sie schon viele Jahre vom Verdacht eines sexuell übergriffigen Verhaltens bei einem damaligen Kirchenmitarbeiter im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein gewusst habe. Dort war Kurschus ab 1993 Pfarrerin und später Superintendentin. Auf der Synode hatte sie die „Andeutungen und Spekulationen“ der „Siegener Zeitung“ zurückgewiesen.

Aufklärung „Chefinnensache“

Die 60-jährige Theologin nimmt am Montag um 11 Uhr im Landeskirchenamt in Bielefeld Stellung zu den Vorwürfen gegen ihre Person. Unklar ist, seit wann Kurschus von dem Missbrauchsverdacht weiß. Bei ihrem Amtsantritt als EKD-Ratsvorsitzende hatte sie gesagt, dass die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Kirche und Diakonie „Chefinnensache“ sei.

Kurschus hatte beteuert, dass seinerzeit zwar die sexuelle Orientierung des Mannes thematisiert worden sei, „aber zu keiner Zeit der Tatbestand sexualisierter Gewalt“. Die Betroffenen-Vertreter der EKD zweifeln an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage, weil es auch eidesstattliche Erklärungen gibt, die Kurschus’ Aussagen widersprechen.

Ob bei dem Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ist nach bisherigem Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft noch unklar. Die Vorfälle sollen sich vor allem in den 1990er Jahren ereignet haben.

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