Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss nach einer Gerichtsentscheidung nicht nur ein Falschzitat, sondern auch „andere sinngleiche Äußerungen“ ohne erneuten Hinweis löschen. Mit dem Urteil (Az. 16 U 65/22) vom Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Vorjahr.
Geklagt hatte damals die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Sie forderte von Facebook die Löschung des ihr untergeschobenen falschen Zitats „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“. Der Post wurde in verschiedenen Varianten veröffentlicht, indem Tippfehler eingebaut oder das Erscheinungsbild verändert wurde. Auch diese „sinngleichen Posts“ hätten von Meta gelöscht werden müssen, urteilten nun erneut die Richter.
Künasts Anwalt zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden: „Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz.“ Und weiter: „Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt hatte Meta Berufung eingelegt. Eine vom Landgericht festgelegte Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro an Künast, wies aber das OLG zurück.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, heißt es in einer Pressemitteilung des OLG. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beklagte (Meta, Anm. d. Red.) als sogenannte Hostprovider eine Prüf- und Verhaltenspflicht in Bezug auf sinngleiche Inhalte treffe“, hat das OLG Revision zugelassen.
Anlaufstelle für Kommunalpolitiker
Derweil hat das Bundesinnenministerium eine bundesweite Anlaufstelle für bedrohte Kommunalpolitiker angekündigt. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 an den Start gehen. Die neue Stelle soll beraten und dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung zu verbessern. Hintergrund der Initiative sind Anfeindungen und Übergriffe, aber auch Hassnachrichten über Soziale Medien, die sich gegen kommunal Aktive richten. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Kommunalpolitiker bedroht oder sogar angegriffen werden.“