"Aus Sicht der katholischen Kirche ist die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich abzulehnen, da die Selektion von menschlichen Embryonen dem Schutz der Menschenwürde widerspricht", sagte der Leiter des Katholischen Büros der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, der "Passauer Neuen Presse".
Der zwischen Bundesregierung und Ländern ausgehandelte Kompromiss zur PID-Verordnung habe die Mängel des zugrundeliegenden Gesetzes in ihrer ganzen Bandbreite noch einmal deutlich gemacht. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers, PID nur in Ausnahmefällen zuzulassen, sei durch die Verordnung unterhöhlt worden.
Eine Stellungsnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) liegt derzeit noch nicht vor. Der Beauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, Wolfgang Baake, hatte bereits im Vorfeld kritisiert: "Der Bundestag hat in einem anstrengenden, demokratischen Prozess einen Konsens zur PID gefunden, und zwar in sehr engen Grenzen. Es kann nicht sein, dass dieser Konsens jetzt durch die Hintertür wieder aufgeweicht wird – zum Leidwesen ungeborener Kinder." Auch die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Lebenshilfe sowie zahlreichen Lebensschutzorganisationen hatten beanstandet, dass die Rechtsverordnung nicht mit dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers übereinstimme.
Der Bundesrat hat am Freitag mit der Verabschiedung einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Weg für PID frei gemacht. Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Dazu sollen PID-Zentren in begrenzter Zahl eingerichtet werden. Ethikkommissionen entscheiden, ob ein Paar eine PID vornehmen lassen darf. (pro / dpa)
Der zwischen Bundesregierung und Ländern ausgehandelte Kompromiss zur PID-Verordnung habe die Mängel des zugrundeliegenden Gesetzes in ihrer ganzen Bandbreite noch einmal deutlich gemacht. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers, PID nur in Ausnahmefällen zuzulassen, sei durch die Verordnung unterhöhlt worden.
Eine Stellungsnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) liegt derzeit noch nicht vor. Der Beauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, Wolfgang Baake, hatte bereits im Vorfeld kritisiert: "Der Bundestag hat in einem anstrengenden, demokratischen Prozess einen Konsens zur PID gefunden, und zwar in sehr engen Grenzen. Es kann nicht sein, dass dieser Konsens jetzt durch die Hintertür wieder aufgeweicht wird – zum Leidwesen ungeborener Kinder." Auch die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Lebenshilfe sowie zahlreichen Lebensschutzorganisationen hatten beanstandet, dass die Rechtsverordnung nicht mit dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers übereinstimme.
Der Bundesrat hat am Freitag mit der Verabschiedung einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Weg für PID frei gemacht. Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Dazu sollen PID-Zentren in begrenzter Zahl eingerichtet werden. Ethikkommissionen entscheiden, ob ein Paar eine PID vornehmen lassen darf. (pro / dpa)