„Nisanjans Haftstrafe ist eine schwere Verletzung der Informationsfreiheit und verbreitet eine bedrohliche Botschaft an Journalisten und Blogger, die nicht hinnehmbar ist“, heißt es in einer Mitteilung von Reporter ohne Grenzen (ROG). Die Organisation fordert eine Berufung des Urteils. Die Unterdrückung islamkritischer Kommentare habe „keinen Platz in einem säkularen Land wie der Türkei“.
Der 56-Jährige Nisanjan hatte sich am 29. September vergangenen Jahres auf seinem Blog mit dem Thema Hass-Verbrechen befasst. In dem Eintrag in türkischer Sprache vertrat er laut ROG die Ansicht, der Film „Unschuld der Muslime“ stelle kein Hass-Verbrechen dar. Der 14-minütige Amateur-Film zeichnet auf satirische Weise das Leben des islamischen Propheten Mohammed nach und zeigt diesen unter anderem als Homosexuellen und Päderasten.
Blogger Nisanjan pocht auf Meinungsfreiheit
„Sich über einen arabischen Führer lustig zu machen, der von sich behauptet, einen Auftrag von Allah erhalten und dafür politische, finanzielle und sexuelle Vorteile empfangen zu haben, ist keine Hass-Predigt“, schrieb Nisanjan. Der Film sei ein „Test auf Kindergarten-Niveau“ für die Freiheit der Meinungsäußerung.
Der Blog-Eintrag zog laut ROG 15 unterschiedliche Beschwerden nach sich. Nisanjan war daraufhin auf Basis von Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuches verurteilt worden. Das Gesetz verbietet es, die religiösen Vorstellungen eines Teiles der Gesellschaft zu verunglimpfen. ROG forderte, das Gesetz aufzuheben. Es handele sich um eine „drakonische Maßnahme, die Grundlage für eine wachsende Zahl von Verhaftungen ist“.
Nisanjan, der Bücher über die türkische Sprache und Reiseführer zur Türkei verfasst hat, kündigte in seinem Blog an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dies würde etwa ein Jahr andauern. Nisanjan rechnet jedoch nicht damit, in dieser Zeit ins Gefängnis gehen zu müssen. Er habe anders als im Gerichts-Prozess nun einen Anwalt eingeschaltet. (pro)