Der Gesetzgeber darf Juristinnen verbieten, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Das entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter am Donnerstag. Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren, argumentierten die Richter. Das Urteil bedeutet jedoch kein generelles Kopftuchverbot in Gerichtssälen.
Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen, dürfen dabei aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Im Fall der Klägerin bedeutet das, dass sie Verhandlungen nicht von der Richterbank verfolgen darf, sondern sich in den Zuschauerraum setzen muss. Ebenfalls darf sie keine Sitzung leiten oder Beweise aufführen.
Nachdem die 1982 geborene Frau erfolglos Beschwerde eingereicht hatte, klagte sie vor den Verwaltungsgerichten und schließlich vorm Bundesverfassungsgericht – ohne Erfolg. Zwar greife das Verbot in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, erklärten die Richter. Die Entscheidung des Landes Hessen sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt. So müsse der Staat beispielsweise religiöse Neutralität wahren. Anders als an Schulen trete der Staat in der Justiz dem Bürger klassisch-hoheitlich gegenüber. Die Richter betonten, dass das Verbot aber nicht zwingend sei.
Das zeigt auch ein Blick auf den bundesweiten Vergleich. So haben Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern gibt es dagegen noch keine Regelungen.
Von: Martin Schlorke