Am Wochenende hat in der Schweiz eine Ukraine-Friedenskonferenz stattgefunden. Zu deren Chancen und Risiken hat PRO den Konfliktforscher Rafael Biermann befragt. Eine Lösung des Konfliktes sieht Biermann nur bei den Konfliktparteien selbst. Andere Länder können nur Anreize dafür schaffen.
Gegenüber PRO betont der Professor für Politikwissenschaft von der Universität Jena, dass sich die Chancen, Russland und Ukraine an einen Tisch zu bringen, verbessert haben. Allerdings sieht er nur geringe Chancen, dass Russland einem Rückzug seiner Truppen aus der Ukraine zustimmt. Die Ukraine würde niemals zustimmen und die besetzten Gebiete Russland zuschreiben. Außerdem sei das nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.
Wer dies zulasse, würde Russlands Aggression belohnen und ihnen noch mehr Appetit auf weitere Gebiete machen. „Daran kann Europa kein Interesse haben“, betont Biermann. Dies würde den Russen auch neue Zeit bescheren. Putin habe ja schon angedeutet, dass er neue Feldzüge beginne, wenn er die Möglichkeit dazu sieht.
Friedenslösungen nur auf der Basis des Völkerrechts
Die Zusammenkunft in der Schweiz habe dazu gedient, Möglichkeiten einer Friedenskonferenz auszuloten, an der auch Russland und internationale Akteure wie China am Tisch sitzen. Es sei um ein Signal gegangen, dass jegliche Friedenslösung nur auf Basis des Völkerrechts erfolgen kann. Dies beinhalte auch, die volle Souveränität der Ukraine herzustellen.
Putin dagegen wolle seine Territorialgewinne langfristig vertraglich absichern: „Ein fauler Frieden hilft niemandem weiter.“ In eine von Russland bedrohte Ukraine werde niemand investieren. Die Menschen würden das Land verlassen und es wäre letztlich dauerhaft von Russland abhängig: „Damit hätte Russland seine Kriegsziele erreicht.“
Dass der Krieg weiter eskaliert, wenn die NATO-Staaten die Ukraine mit Waffen unterstützen, hält Biermann für unwahrscheinlich. Waffenlieferungen hält er militärisch für notwendig, damit die Ukraine begrenzte Angriffe auf Nachschub im russischen Raum durchführen können: „Das ist völkerrechtlich möglich und auch friedensethisch verantwortbar.“