Seit Dezember 2012 hat Deutschland ein Beschneidungsgesetz. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben damals lange und hart mit dem Thema gerungen. Am Ende stand die Entscheidung der Mehrheit, jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland und die religiösen Vorstellungen und Wünsche von Eltern höher zu achten als eine eher unwahrscheinliche Gefährdung des Kindeswohls durch den entsprechenden Eingriff. Die Beschneidung bei Kindern ist seitdem ausdrücklich erlaubt, sei es bei Heranwachsenden wie im Falle der Muslime oder bei Säuglingen wie im Falle der Juden.
Dieser Tage diskutiert die Republik nach österreichischem Vorbild über ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. FDP-Chef Christian Lindner befürwortete den Vorschlag ebenso wie CDU-Vizechefin Julia Klöckner. Wie bei der Beschneidungsdebatte geht es auch hier darum, Freiheiten wie die sexuelle Selbstbestimmung oder die Religionsfreiheit gegeneinander abzuwägen.
Wäre ein Verbot verhältnismäßig?
Ein Kopftuchverbot müsste zudem ins Verhältnis gesetzt werden zu anderen Regeln, die das religiöse Leben in Deutschland betreffen. Man darf an dieser Stelle vorsichtig fragen: Ist ein Kopftuch bei einer 12-Jährigen tatsächlich dramatischer für die kindliche Entwicklung als ein medizinischer Eingriff? Ist die Gefährung des Kindeswohls durch ein Stück Stoff wahrscheinlicher als durch das Skalpell?
Damit soll nicht gesagt werden, dass nicht zu hinterfragen ist, ob Kopftücher ein Instrument des Sexismus sein können, erst recht bei Kindern unter 14. Nicht umsonst beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit der Frage, ob das Kopftuch etwa bei Lehrerinnen gestattet sein soll oder nicht. Bei Unter-14-Jährigen aber entscheiden die Eltern über die religiöse Erziehung ihrer Kinder. Sie bestimmen, welchen Religionsunterricht das Kind besucht, ob es beschnitten werden soll oder in den Kindergottesdienst geht. Ob es am Strand Bikini oder Burkini trägt. Oder eben ein Kopftuch. Wer hier bei Muslimen mit anderem Maß messen will, muss das mindestens gut erklären.
Belege statt Platitüden
Der Beweis, dass das Kopftuch das Kindeswohl gefährdet, steht aus. Im Falle der Beschneidung bemühten sich Experten monatelang akribisch darum, ihre Sicht der Dinge zu verdeutlichen. Am Ende überzeugten diejenigen, die die Beschneidung als nicht gefährdend betrachteten. Bevor nicht auch im Falle des Kopftuchs bei Unter-14-Jährigen Fakten ausgewertet, Argumente ausgetauscht und die Sachlage genau unter die Lupe genommen worden ist, sind politische pros und contras reiner Populismus.
Deutschland hat 2012 gezeigt, dass es würdig und unaufgeregt über Fragen der religiösen Selbstbestimmung bei Kindern diskutieren und entscheiden kann. Das sollte es wieder tun.
Von: Anna Lutz