Was würde Jesus dazu sagen, dass der Diakonie-Präsident keine überzeugten AfD-Wähler in seinem Unternehmen haben will? Der Kolumnist Harald Martenstein wirft diese Frage in der „Welt am Sonntag“ (WamS) auf. Martenstein ist einer der bekanntesten journalistischen Kommentatoren des Zeitgeschehens und publiziert in verschiedenen Medien.
Hintergrund seiner aktuellen Kolumne in der WamS ist ein Interview der Funke Mediengruppe mit Pfarrer Rüdiger Schuch, dem Präsidenten der „Diakonie“. Darin hatte er geäußert, dass Menschen, die aus Überzeugung AfD wählen oder sich für die Partei einsetzen, nicht in dem evangelischen Wohlfahrtsverband arbeiten könnten. Das Weltbild der AfD sei menschenfeindlich und widerspreche dem christlichen Menschenbild.
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Martenstein, der auf seine katholische Erziehung verweist, stellt dem die Lehre und das Leben Jesu entgegen. Das Gebot der Nächstenliebe sei für ihn der radikalste und wichtigste Teil der christlichen Botschaft. Ihre „bedingungslose Menschenliebe“ unterscheide die „christliche Religion von manch anderer“, schreibt der Journalist. Der christliche Gott sei gegenüber Sündern nicht gnadenlos, es gebe immer die Chance der Umkehr.
Jesus habe sich mit dem Römer-Kollaborateur Zachäus getroffen und sich von einer Frau mit schlechtem Ruf die Füße waschen lassen. Zugleich sei Jesus wütend geworden über jene, die mit dem Glauben Geld machen wollten oder sich überheblich als Hüter der Moral verstanden. Politisch sei er jedoch nicht festgelegt gewesen.
Christliche Organisation?
Bei der „Diakonie“ wie auch bei der Evangelischen Kirche selbst habe Martenstein daher Zweifel, ob es sich „überhaupt noch um christliche Organisationen im eigentlichen Wortsinn handelt“. Er vermisse „Nächstenliebe auch für Sünder“, Demut und Distanz zur Tagespolitik. Mit der AfD sei eine politische Auseinandersetzung nötig. Andere aber auszugrenzen und den Umgang mit ihnen zu meiden, empfinde er als „menschenfeindlich“ und „widerwärtig“.
Diakonie-Präsident Schuch hatte seinerseits gesagt, menschenfeindliche Äußerungen hätten in seinem Werk keinen Platz. Sollte es dazu kommen, müsse mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen werden. Notfalls seien arbeitsrechtliche Konsequenzen nötig. Das Interview der Funke Mediengruppe mit Schuch vom Dienstag sorgte für etliche öffentliche Aufmerksamkeit.
Gegenüber PRO erklärte der Anwalt Klaus Schultze-Rhonhof, dass die Aussagen Schuchs im Interview arbeitsrechtlich nicht angreifbar seien. Gegen menschenverachtende Äußerungen müsse jeder Arbeitgeber vorgehen. Gesinnungsprüfungen seien jedoch nicht rechtens. Trotzdem könnte sich demnächst ein Gericht damit befassen: Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch zeigte Schuch an wegen Nötigung des Wählers.