Der ehemalige Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU, Ján Figeľ, hat nach Angaben einer Pressemitteilung von ADF International beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die 2021 beschlossenen Einschränkungen von Gottesdiensten in der Slowakei eingereicht. In weiten Teilen Europas waren Ostergottesdienste in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie verboten, so auch in der Slowakei. Damit ist Figeľ nicht einverstanden.
„Jeder hat das Recht, seinen Glauben auszuüben. Menschen dies zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch“, erklärte Figeľ, und weiter: „Verbote von Gottesdiensten sind ein ungerechter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit.“ Gerichtsentscheidungen in ganz Europa hätten gezeigt, dass Gottesdienstverbote eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellten. Die Menschenrechtsorganisation ADF International, die sich eigenen Angaben zufolge weltweit für Religions- und Meinungsfreiheit einsetzt, unterstützt das Rechtsgesuch.
„Jeder sollte seinen Glauben leben können“
Der ADF-Mitteilung zufolge hat der Gerichtshof in Straßburg den Fall zugelassen und der slowakischen Regierung die Klage zugestellt. Das oberste Menschenrechtsgericht in Europa muss nun die Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit in Europa juristisch bewerten. Der Mitteilung zufolge hat die Slowakische Republik im Februar 2021 Corona-Einschränkungen verlängert und kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen sowie religiöse Gottesdienste verboten und Ausnahmen für Taufen und Hochzeiten mit bis zu sechs Personen erlaubt. Figeľ sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit.
„Jeder sollte seinen Glauben leben können“, erklärte Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International, laut der Pressemitteilung. „Für viele ist der gemeinschaftliche Gottesdienst davon ein fester Bestandteil. Darum schützt das internationale Recht ausdrücklich den Gottesdienst als einen zentralen Aspekt der Religionsfreiheit.“
Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch die Verfassung der Slowakei schützen nach ADF-Einschätzung Religionsfreiheit als ein Grundrecht. Die EMRK erwähne ausdrücklich die „Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft … durch Gottesdienst … auszuüben.“ Nur in seltenen Fällen dürften Staaten die Religionsfreiheit einschränken. Ausnahmen müssten strenge Kriterien erfüllen und erforderten eine rechtliche Grundlage. Nach Einschätzung von ADF erfolgte die Grundrechtseinschränkung in der Slowakei jedoch ohne klare Rechtsgrundlage.
Nach Auffassung von ADF ist es falsch, „Religionsfreiheit gegen öffentliche Gesundheit auszuspielen“. Gottesdienste seien für viele Menschen in Krisenzeiten ein wichtiger Orientierungspunkt. Ausgewogene Maßnahmen müssten daher in Übereinstimmung mit der Religionsfreiheit erfolgen.