Kirchhof: Religion ist „Fenster zur Ethik“

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält Religion für einen Grundpfeiler der Demokratie. Das sagte er auf dem Deutschen Juristentag in Berlin. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, wie Staat und Rechtsordnung mit Religionskonflikten umgehen sollen. Besondere Brisanz erhält die Debatte durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Von PRO

Für einen freiheitlichen Staat seien Quellen wie die Religion unerlässlich, sagte Kirchhof laut dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie sei ein "Fenster zur Ethik". Der Staat müsse sich darauf verlassen, dass es Institutionen wie Religionsgemeinschaften gebe, die Antworten auf die Sinnfrage hätten. "Wer tritt an die Stelle der Kirchen und der Religion, wenn diese in Deutschland nicht mehr kraftvoll sein sollten?", fragte Kirchhof. Jeder Mensch habe ein Grundrecht auf Religion, sagte der Jurist und forderte Religionsunterricht an Schulen: "Wenn junge Menschen die christliche Lehre nicht an den Schulen kennenlernen, dann halten wir diese Menschen dieses Grundrechts für unmündig."

Religion darf nicht diskriminieren

Seit Mittwoch nehmen rund 3.000 Menschen am Juristentag teil. Bis Freitag diskutieren sie über aktuelle Rechtsfragen. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beklagte ein katholischer Priester aus Bonn am Mittwoch die "Tendenz zur Diskriminierung der Kirchen" und forderte gleichfalls staatliche Förderung. Der ehemalige Berliner Bischof und EKD-Vorsitzende Wolfgang Huber betonte die Bedeutung religiöser Toleranz.

Der Berliner Staatsrechtsprofessor Christoph Möllers hingegen hinterfragte die Rolle der Kirchen kritisch. Ihr Anspruch, die Gesellschaft zu repräsentieren, verliere "jeden Tag an Plausibilität", sagte er. Religiöse Symbole wie das Kreuz sollten nicht zum Ausdruck einer "vermeintlichen christlich-abendländischen Kultur" umgedeutet werden, so dass etwa ein Lehrer mit Kreuz unterrichten dürfe, nicht jedoch eine Lehrerin mit Kopftuch. So verstanden sei die christliche Kultur diskriminierend: "Sie schließt letztlich auch Angehörige anderer oder keiner Religion von einem vermeintlichen Kernbestand der demokratischen Gemeinschaft aus."

Kündigung wegen außerehelicher Beziehung illegal

Besondere Brisanz bekommt die Diskussion durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Donnerstag. Dieser gab einem katholischen Chorleiter aus Essen Recht, der gegen seine Kündigung ohne vorherige Abmahnung klagte. Die Kirchengemeinde hat den 53-Jährigen wegen seiner außerehelichen Beziehung entlassen und damit gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen, urteilten die Straßburger Richter. In einem ähnlichen Fall, bei dem es um die Kündigung eines leitenden Presse-Mitarbeiters der deutschen Mormonenkirche ging, stellten die Richter jedoch keine Grundrechtsverletzung fest. "Ihm hätte klar sein müssen, welche Bedeutung die eheliche Treue für seinen Arbeitgeber hat", hieß es in der Begründung. (pro/dpa)

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