Kirchhof: Christlicher Glaube Voraussetzung für Grundgesetz

Der christliche Glaube ist eine unabdingbare Voraussetzung unseres Grundgesetzes. Das sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Mitherausgeber der Wochenzeitung "Rheinischer Merkur", Paul Kirchhof, am Dienstagabend in der Humboldt-Universität in Berlin. Die Annahme der Menschenwürde gründe sich auf der christlichen Überzeugung, dass Gott in Jesus Mensch geworden sei.
Von PRO

Kirchhof, der bei der Bundestagswahl 2005 von Angela Merkel als Experte für Steuerfragen vorgestellt wurde, war von der Humboldt-Universität gebeten worden, am Dienstagabend die jährliche „Berliner Rede zur Religionspolitik“ zu halten. Vorredner waren unter anderem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Verfassungsrichter Udo Di Fabio.

Kirchhof sprach laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ zum Thema „Die Religion als ein Entstehungs- und Geltungsgrund der Verfassung“. Die christliche Tradition sei unabdingbare Voraussetzung unseres Grundgesetzes, „weil die Verfassung nicht allein durch einen Willensakt entsteht, sondern ist Ausdruck der gewachsenen Kultur“.

Das Grundgesetz sei ein gemeinsames Dach für Religionen aller Herren Länder, für Theisten und Anti-Theisten gleichermaßen, sagte der Heidelberger Verfassungsrechtler. Doch die Verfassung sei „ein Konzept des Vertrauens, das darauf baut, dass der Mensch ein Gewissen hat und dieses schult und von diesem Gewissen her seine Freiheit hat – nämlich die des anderen“.

Aufklärung und christlicher Glaube sind „Hochkultur“

Die Naturwissenschaften hätten den Menschen aus dem Mittelpunkt unserer Welt gerückt. „Die Theologie und das Verfassungsrecht stellen den Menschen in die Mitte unserer Welt“, sagte Kirchhof, der von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war. Am Anfang der Verfassung stehe immer ein Axiom, das weder zur Abstimmung noch zu irgendeiner anderen Disposition stehe: die christlich begründete Menschenwürde.

Das Recht habe Voraussetzungen, „und diese Voraussetzungen sind in unserer Kulturtradition gewachsen, erprobt. Ohne diese Hochkultur hätten wir diese Verfassung, das deutsche Grundgesetz, nicht.“ Die Verfassung nutze „die Früchte des Christentums“, zum Beispiel bei der Entwicklung unserer Vorstellung von Menschenwürde, so Kirchhof.

Er habe festgestellt, dass der Islam und der Buddhismus nicht einfach mit unserer Verfassung kompatibel seien. Bei der Mitarbeit an einem deutsch-türkischen Wörterbuch etwa sei er auf das Problem gestoßen, dass es für das deutsche Wort „Menschenwürde“ keine kongruente türkische Übersetzung gebe. Solche Grenzen eines interkulturellen Dialogs könnten nur erweitert werden, wenn man sich der christlichen Voraussetzungen unserer Verfassungskultur bewusst würde.

Kirchhof für parallelen Religions- und Ethikunterricht

Laut dem Berliner „Tagesspiegel“ warnte Kirchhof zudem: „Wehe dem, der Ethos und Religion aus der Gesellschaft herausdrängt. Das Fundament unserer Verfassung würde verkümmern.“ Der Staat verzichte auf ein religiöses Bekenntnis und begebe sich „in die Hand freiheitlicher Menschen“. Das gelinge nur, solange die Menschen bereit seien, sich an die christlich geprägten Werte zu halten.

Der ehemalige Verfassungsrichter sprach sich zudem angesichts des am Sonntag stattfindenden Volksentscheid über die Wiedereinsetzung des Fachs Religion in den verbindlichen Berliner Lehrplan für einen bundesweiten parallelen Religions- und Ethikunterricht aus. Religion und Ethik könne man nur zusammen denken, so Kirchhof, beide seien wichtige Quellen des bundesdeutschen Rechts. (PRO)

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