Das Verfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gegen die Äbtissin der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten ist am Dienstag eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg offen für die Einstellung, der Rechtsanwalt Franz Bethäuser und die beklagte Mutter Mechthild Thürmer zustimmten. Bereits 2022 hatte das Gericht vorgeschlagen, das Kirchenasyl-Verfahren wegen „geringer Schuld“ einzustellen. Damals hatten Anwalt und Angeklagte dies abgelehnt.
Die Ordensschwester hatte drei Frauen in ihrer Benediktiner-Abtei aufgenommen, denen aufgrund der Dublin-Regelung die Abschiebung in EU-Länder drohte, in denen sie erstmals registriert wurden. Die Dublin-Regelung soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag innerhalb der EU nur einmal geprüft wird.
„Ein Freispruch ist ein Freispruch und eine Einstellung ist eine Einstellung“, begründete Bethäuser nach der Verhandlung die Entscheidung aus dem vergangenen Jahr. Nach einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor einem Jahr habe er mit einem Freispruch für die Benediktinerin gerechnet.
Da in einem der drei Fälle, in denen diese Kirchenasyl gewährt hatte, aber bereits ein Härtefalldossier vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) final abgelehnt worden war, wäre eine umfassende Beweisaufnahme nötig gewesen, um zu klären, ob Mutter Mechthild Thürmer vor der Aufnahme der Geflüchteten davon gewusst hat. Um ein aufwändiges Verfahren zu verhindern, stimmten Bethäuser und Thürmer der Einstellung zu.
Damit ist das letzte offene Verfahren wegen Kirchenasyls, das Franz Bethäuser als Rechtsanwalt begleitete, beendet. Er gehe auch nicht davon aus, dass es weitere Anklagen geben werde, sagte der Jurist nach der Verhandlung.