In einer Stellungnahme zur laufenden Debatte über eine mögliche Abschaffung des Abtreibungsverbots in Deutschland hat sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nun dafür ausgesprochen, Abbrüche in der frühen Schwangerschaft außerhalb des Strafrechts zu regeln. Die Protestanten nennen das ein „abgestuftes Lebensschutzkonzept“.
Demnach sei es denkbar, Abbrüche künftig erst ab der 22. Schwangerschaftswoche strafrechtlich zu ahnden. Das sei in etwa der Zeitpunkt, ab dem ein Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre.
Der Rat betont in einer Stellungnahme aber auch: „Eine vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hält die EKD vor dem Hintergrund der Verpflichtungen des Staates für den Schutz des Lebens für nicht vertretbar.“
Verpflichtende Beratung
Die evangelischen Christen plädieren außerdem für eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung, wie sie auch jetzt schon gesetzlich geregelt ist. Dies sei besonders für Frauen wichtig, „deren Selbstbestimmungsrecht durch ökonomische Abhängigkeiten oder ihre Freiheitsansprüche infrage stellende Strukturen eingeschränkt“ seien. Es bestehe die Gefahr, dass diese ohne Pflicht gar keine Beratung in Anspruch nähmen.
Eine verpflichtende Beratung sei vor allem dann notwendig, sollte es tatsächlich zu einer Liberalisierung in Sachen Schwangerschaftsabbrüche kommen, etwa indem das Recht seltener Konsequenzen für illegale Abtreibungen vorsehe.
Seit einigen Monaten arbeitet eine Kommission der Ampel-Regierung daran, unter anderem das geltende Abtreibungsrecht neu zu bewerten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich bereits für eine Abschaffung der strafrechtlichen Regelung ausgesprochen. Dagegen hat sich unter anderem die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gewandt. Erst vor wenigen Tagen forderte der Dachverband Evangelische Frauen in Deutschland bereits die Abschaffung des entsprechenden Paragrafen 218. Erzbischof Reinhard Kardinal Marx hingegen, hat sich gegen eine Neuregelung gewandt.
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