„Killerspiele“: mangelhafter Jugendschutz

D ü s s e l d o r f (PRO) - Minderjährige können ohne große Probleme erst ab 18 Jahren freigegebene Killerspiele erwerben. Dies zeigte ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Von PRO

Verkäufer von PC-Spielen achten zu wenig auf den Jugendschutz. Die Verbraucherzentrale beauftragte eine 16-Jährige und einen 14-jährigen Jungen, besonders gewaltreiche Computerspiele zu erwerben. Sie testeten jeweils 15 Geschäfte in Köln und Umgebung. Laut Verbraucherzentrale hätten neun von 15 Geschäften der 16-jährigen Testkäuferin Spiele verkauft, die von der Selbstkontrolle der Spielehersteller erst ab 18 freigegeben seien. Der 14-Jährige erstand die Killerspiele in drei Geschäften.

Gerade in Kaufhäusern vernachlässige man den Jugendschutz, berichtete der Verbraucherschutz am Donnerstag in Düsseldorf. Das Mädchen kaufte in drei von vier Kaufhäusern das Computerspiel, der Junge in zwei.

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