Ärzte haften nicht finanziell dafür, wenn sie das Leben eines Patienten künstlich stärker verlängern, als es medizinisch sinnvoll wäre. „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig“, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Keinem Dritten stehe es zu, über den Wert des menschlichen Lebens zu urteilen. Das Leben sei niemals ein Schaden, selbst wenn der Betroffene es anders sehe.
Der Sohn eines 1929 geborenen Mannes hatte dessen Hausarzt verklagt, der seinen demenzkranken Vater medizinisch betreut hatte. Der Patient hatte keine Patientenverfügung. Ab 2010 habe die künstliche Ernährung das Leiden seines Vaters aus Sicht des Sohnes unnötig verlängert. Das Oberlandesgericht München hatte dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen, nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte.
Von: Nicolai Franz
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