Am Freitag debattiert der Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Hilfe beim Suizid. Die Katholische Kirche hat im Vorfeld der Debatte gefordert, in einem möglichen Gesetz eine Ausschlussmöglichkeit für ihre Einrichtungen zu verankern.
In einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz heißt es dazu: „Wir halten es daher auch für sehr wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen.“ Bewohner katholischer Einrichtungen sollen durch diese Regelung zudem geschützt werden, mit einem Angebot für den assistierten Suizid konfrontiert zu werden oder „assistierten Suizid in der unmittelbaren Umgebung mitbekommen zu müssen.“
Da Suizid nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden dürfe, heißt es weiter in der Mitteilung, müssten die Bedingungen in der Pflege weiter verbessert werden. „Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein.“
Hintergrund der Debatte ist die anstehende Neuregelung der Beihilfe zum Suizid. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe, beim Suizid kassiert. Das Parlament ist daher aufgefordert gesetzlich zu regeln, inwiefern etwa Ärzte Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente überlassen dürfen.
4 Antworten
Am Ende ist es doch ganz einfach: „Du sollst nicht töten“ – Denn hier geht es um die Tötung eines Menschen, nicht(!) um Schmerzminderung, nicht um Sterben-Lassen.
Beim assistierten Suizid geht es allein um die gezielte und beabsichtigte Tötung eines Menschen.
„Es ist ja ein glatter Wahnsinn, wenn man heute meint, das Kranke einfach durch Gesetze beseitigen zu können oder zu sollen.
Es ist eben doch der Begriff von Krank und Gesund sehr zweideutig und dass das, was hier an ‚Krankem’ ist, an wesentlichen Punkten des Lebens und der Einsicht gesünder ist als das Gesunde und dass sie
beide einander auch einfach bedürfen.
Das ist wohl doch eine wesentliche Gestalt und Ordnung dieses Lebens, die nicht einfach und einsichtslos verändert werden kann.“
(Dietrich Bonhoeffer, Brief aus Bethel)
Also muss man als alter Mensch vermeiden in eine katholische Einrichtung gesteckt zu werden. Für mich steht fest, dass die Möglichkeit einer Sterbehilfe mit dem Beginn einer Pflegebedürftigkeit gegeben sein sollte. Das ist eine persönliche Entscheidung bei der weder Staat noch Kirche ein Mitspracherecht haben dürfen.
Was ist eine „persönliche Entscheidung“ wert, die einen aller Entscheidungsmöglichkeiten und aller Selbstbestimmung beraubt?
Mit dem Selbstmord endet doch ziemlich sicher jedes „Selbst“ des Matthias O.
Ich werde nie verstehen, dass gerade Atheisten das einzige Leben, das sie haben, schnellentschlossen wegwerfen wollen.
– Während anscheinend Christen (denen doch sogar die Ewigkeit winkt) mehr Mut zum Weiterleben mit seinen Möglichkeiten haben …
Der gottlose Mensch vergisst, dass der Gott der Bibel derjenige ist, der das Leben schenkt und nur er hat das Recht das Leben wieder zu nehmen.
Die Existenz hört nach dem Tod nicht auf. Einmal der Tod, dann das Gericht Gottes. Jeder Mensch muss seine Taten vor Gott verantworten. Das gilt es zu bedenken.