Katholische Kirche lehnt Gesetzesentwurf zu Abtreibungen ab

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode befasst sich der Rechtsausschuss mit einem Gesetzesentwurf, der Abtreibungen neu regeln soll. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Vorhaben deutlich kritisiert.
Von Norbert Schäfer
Georg Bätzing sieht keinen Bedarf, an der aktuellen Lösung des Schwangerschaftsabbruchs zu rütteln

Am Montag wird sich der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar mit einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befassen. Dazu teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Freitag mit: „Die angestrebte Gesetzesänderung lehnt die katholische Kirche entschieden ab.“

In einer Mitteilung werten die katholischen Bischöfe das Verfahren als überhastet. Es sei der Versuch, in einer „hoch emotionalen wie komplexen Thematik noch in den letzten Tagen vor den Neuwahlen in Eile grundlegende Änderungen herbeizuführen“. Der Vorsitzende der DBK, Georg Bätzing, forderte einen „eingehenden gesellschaftlichen Diskurs“. Kernpunkt der Kritik ist, dass das Gesetz das Schutzrecht des ungeborenen Kindes deutlich vermindere. Der Gesetzentwurf stelle „das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage“. Das wollen die Bischöfe nicht hinnehmen.

Der Gruppenantrag von Abgeordneten aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger rechtswidrig sind und aus dem Grund nicht mehr im Strafgesetzbuch unter Paragraf 218 geregelt werden sollen. Auch die bislang geltende Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der weiterhin verpflichtenden Schwangerenkonfliktberatung und der Abtreibung soll künftig wegfallen. Zudem sollen die Krankenkassen die Kosten für eine Abtreibung übernehmen.

Bätzing: „Ethik des menschlichen Lebens würde umgestürzt“

Die Bischöfe argumentieren, dass der Gesetzentwurf letztlich auf der Annahme eines abgestuften Lebensrechts basiere, das seine volle Wirkung erst in der späteren Phase der Schwangerschaft entfalte. „Damit aber wird gerade die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes in der frühen Schwangerschaft zum Argument gegen seine Schutzwürdigkeit verkehrt“, lautet es in der Stellungnahme.

Sollte ein solches Konzept in die Gesetzgebung Eingang finden, sehen die Bischöfe darin einen „problematischen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel“, der sich auch auf andere Rechtsbereich auswirke. Bätzing: „Die mit dem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt.“

Weil der Entwurf den Schutz des ungeborenen Kindes gegenüber der geltenden Regelung deutlich verringere und die „Verortung im Strafrecht nahezu vollständig aufgegeben“ werde, lehnen die katholischen Bischöfe die angestrebte Gesetzesänderung „entschieden“ ab.

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